Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Montag vor den Medien in Bern mitteilte.
Die Steigerung der Qualität gehöre zu den Prioritäten der bundesrätlichen Strategie «Gesundheit2020», heisst es in der Medienmitteilung des Eidg. Departements des Innern (EDI). Drei Ziele stünden dabei im Vordergrund: Die Qualität der medizinischen Leistungen soll verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.
Um diese Ziele zu erreichen und den heutigen Schwächen bei der Qualität der Leistungen entgegenzuwirken, sollen zusätzliche nationale Programme erarbeitet und umgesetzt werden. In den Bereichen Chirurgie und sichere Medikamentenabgabe wurden bereits solche Qualitätsprogramme lanciert.
Eine Fachstelle im Bundesamt für Gesundheit (BAG) werde mit den Akteuren zusammenarbeiten, Aufträge vergeben, die Arbeiten koordinieren und Vorschläge für nationale Programme und Projekte zuhanden des Bundesrates erarbeiten, heisst es weiter. Geplant sei zudem, weitere Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit der sich die Qualität medizinischer Leistungen messen und beurteilen liessen.
Zur Umsetzung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierungsregelung vor: Für die nationalen Programme und Projekte sowie Grundlagenarbeiten soll ein Budget von rund 20,5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung erfolge über einen jährlichen Beitrag der obligatorisch versicherten Erwachsenen und jungen Erwachsenen von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, was derzeit pro Versicherten höchstens rund 3.50 Franken im Jahr bedeute.
Zur Begleitung der Arbeiten schlägt der Bundesrat zudem die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission «Qualität in der Krankenversicherung» vor. Sie soll den Bundesrat in strategischen Fragen und bei der Vergabe von Programmen und Projekten an Dritte beraten.
Die Regelung einer dauerhaften Finanzierung und die Einsetzung einer beratenden Kommission bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).