Krankenkassen
Räte senken Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene

Familien und junge Erwachsene sollen weniger Krankenkassenprämien zahlen müssen. Das Parlament senkt die Prämien von 19- bis 25-Jährigen. Für Kinder von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien stärker als heute verbilligen.
Publiziert: 07.03.2017 um 13:13 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 15:34 Uhr
Das Parlament verpflichtet die Kantone, die Krankenkassenprämien für Kinder von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. (Symbolbild)
Foto: Keystone/DPA dpa/A3508/_ROLF VENNENBERND

Der Ständerat hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates ausgearbeitet hatte. Die Vorlage geht auf zwei parlamentarische Initiativen zurück. Beide wollten die Last von Familien durch Krankenkassenprämien zu verringern.

Junge Erwachsene, also 19- bis 25-Jährige, sollen bei den Krankenkassenprämien via Risikoausgleich entlastet werden. Heute wird nur rund ein Drittel der Prämien dieser Altersgruppe für medizinische Leistungen aufgewendet. Den Rest zahlen die Krankenkassen in den Risikoausgleich ein.

Diese Zahlungen sollen nun um 50 Prozent reduziert werden. Dies wiederum erlaubt den Krankenkassen, Prämienrabatte von schätzungsweise 92 Franken im Monat zu gewähren. Im Gegenzug steigen die Prämien für Erwachsene um rund 10 Franken.

Dank der Entlastung sind weniger junge Erwachsene auf Prämienverbilligungen angewiesen. Die Kantone müssen schätzungsweise 75 Millionen Franken weniger auslegen.

Dieses Geld sollen sie für die Subventionierung der Kinderprämien von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen einsetzen: National- Ständerat verpflichten die Kantone, für diese Familien die Kinderprämien um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent. Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung werden um mindestens 50 Prozent verbilligt.

Diese Prämienverbilligungen war schon im Nationalrat und nun auch im Ständerat umstritten. Eine Minderheit von FDP und SVP wollte beim geltenden Recht bleiben und unterlag im Ständerat mit 21 zu 22 Stimmen lediglich knapp. Die Gegner betrachteten die Vorgabe an die Kantone als einen Eingriff in deren Hoheit.

Josef Dittli (FDP/UR) gab namens der Minderheit auch zu bedenken, dass unklar sei, ob die aus der Anpassung des Risikoausgleichs bei den jungen Erwachsenen freiwerdenden Mittel genügten, um die Kinderprämien derart stark zu verbilligen. «Es sind höhere Kosten der Kantone zu befürchten.»

Roland Eberle (SVP/TG) rechnete vor, dass die Belastung für seinen Kanton «alles andere als ausgeglichen» wäre. Thurgau würde mit der Neuregelung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene um rund 160'000 Franken entlastet. Doch für die zusätzliche Verbilligung für Kinder müsste der Kanton rund 4 Millionen Franken aufwenden.

Laut SGK-Präsident Konrad Graber (CVP/LU) liegen keine Zahlen für die Verschiebung der Lasten in den einzelnen Kantonen vor. Das Hauptanliegen, die Familien zu entlasten, habe bei den Beratungen im Vordergrund gestanden, sagte er.

Innenminister Alain Berset konnte mangels Zahlen nicht Stellung nehmen zur Rechnung von Eberle. Über das ganze Land gesehen gehe man aber von einer ausgeglichenen Belastung aus, sagte er und verwies auf den Spielraum der Kantone. Diese könnten bestimmen, was unter tiefen und mittleren Einkommen zu verstehen sei.

«Die Vorlage ist ein Kompromiss», sagte Berset. Zunächst sei ja eine Befreiung von den Krankenkassenprämien für alle Kinder gefordert worden. Die Entlastung der Familien sei wichtig. Denn die heutigen Kinderprämien deckten die Ausgaben nicht, trotz überproportionalem Anstieg in den letzten Jahren. Weitere Erhöhungen seien zu erwarten.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage schliesslich mit 27 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) muss nun noch die Schlussabstimmungen überstehen.

Das neue System für die Prämienverbilligung für Kinder müsste nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

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