Ohne die 80'000 Franken teure Behandlung würde der Berner Stefan K.* (30) nicht alt werden. Zu gross war sein durch Hepatitis C verursachter Leberschaden. Doch nun will die Billigkrankenkasse Atupri das Medikament nicht zahlen – obwohl sie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) dazu verpflichtet wäre.
«Ich fühle mich zwar wieder viel besser», sagt Stefan K., der soeben eine dreimonatige Behandlung abgeschlossen hat. «Aber die Kosten kann ich niemals bezahlen.» Wie es weitergeht, weiss er nicht. Auch sein Arzt am Berner Inselspital sei ratlos und habe noch nie erlebt, dass eine Krankenkasse die Kosten nicht übernehme.
Auch hier weigert sich Atupri
Stefan K. ist aber nicht der einzige Patient im Inselspital, bei dem Atupri die Übernahme der Behandlungskosten verweigert. BLICK weiss: Ein weiterer befindet sich momentan in der Warteschleife. Dabei bräuchte er dringend eine Behandlung.
Bezahlen müssen Versicherer die Hepatitis-Medikamente ab einer mittelschweren Leberschädigung. Beide Patienten erfüllen diese Bedingung.
Insgesamt stellt sich Atupri in vier ähnlichen Fällen quer. Für Daniel Horowitz (60) vom Schweizerischen Hepatitis-C-Verein (SHCV) ist klar: Die Weigerung von Atupri hat System. «Möglicherweise möchte Atupri erreichen, dass sich an Hepatitis C erkrankte Personen bei anderen Kassen versichern lassen.» Schweizweit geht Horowitz von 80'000 infizierten Personen aus.
Stösst die Versicherung schlechte Risiken ab?
Atupri gehört zu den günstigsten Krankenkassen – stösst sie damit ihre schlechten Risiken ab? Dem widerspricht die Kasse: «Diese vier Fälle stehen im Verhältnis zu gegen 100 Patienten, deren Therapie in den letzten beiden Jahren bezahlt wurde», sagt Sprecher Jürg Inäbnit. In zwei Fällen warte man noch auf zusätzliche Unterlagen der Ärzte. In einem Fall geht Atupri vor Gericht.
Die vier Fälle sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt, wie ein Schreiben zeigt, das BLICK vorliegt. Das BAG hat in einem ersten Fall bei Atupri interveniert. Gegenüber BLICK versichert das BAG, man werde prüfen, wie hoch das Ausmass weiterer ungerechtfertigter Ablehnungen ist. «Bei systematischer Verletzung der Zahlungspflicht wird das BAG Massnahmen gegen den Versicherer ergreifen.»
*Name geändert