Bei 10 zu 10 Stimmen gab Kommissionspräsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) den Ausschlag, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Nationalratskommission entschied damit im Sinne des Bundesrates.
Der Ständerat hatte die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts in der vergangenen Session in diesem Punkt abgeschwächt: Nach seinem Willen soll bei der Bestechung Privater der Täter nur auf Antrag verfolgt werden, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.
Die Mehrheit der Nationalratskommission ist der Ansicht, dass damit Rechtsunsicherheit geschaffen würde. Eine Unterscheidung gestützt auf die öffentlichen Interessen würde die Strafverfolgung der Privatkorruption erschweren, argumentiert sie.
Die Minderheit beantragt dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass es unverhältnismässig wäre, leichte Fälle der Privatbestechung von Amtes wegen zu verfolgen. Aus Sicht der Mehrheit dagegen sind leichte Fälle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen.
Der Nationalrat wird auch über einen Antrag zur Schaffung einer Meldestelle für Korruption zu entscheiden haben. Die Kommission hat sich dagegen ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage zur Privatbestechung mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor heute zulässig. Der Bundesrat schlägt nun vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen und diese nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen zu verfolgen.
Dabei geht es nicht zuletzt um die FIFA. Der Bundesrat begründete den Handlungsbedarf unter anderem mit den Kontroversen um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022. Der Ständerat diskutierte beriet die Vorlage kurz nach der Festnahme von Funktionären des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich.
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