Mit Ausnahme der SVP empfahlen alle andere Fraktionen, die Initiative für unzulässig zu erklären und bekämpften sie. Der Text sei zu vage und wolle eine Gesetzgebung zu einem Thema schaffen, das kein Problem sei, hiess es.
SVP: Kopftuch nicht notwendig, um Glauben auszuüben
Von der SVP ergriffen zahlreiche Redner das Wort, um das von 4300 Stimmberechtigten unterzeichnete Volksbegehren zu verteidigen. Der Text betreffe alle Schüler und alle Kopfbedeckungen und sei deshalb nicht diskriminierend, sagte Jérôme Desmeules von der SVP.
Sein Parteikollege Sandro Fuchs verhehlte nicht, dass sich die Initiative vor allem gegen das Kopftuch richtet. Dieses sei aber nicht notwendig, um den Glauben auszuüben, weshalb die Initiative die Religionsfreiheit nicht verletze.
Gegner sehen Religionsfreiheit und Privatsphäre verletzt
Für die Gegner war die Religionsfreiheit eines von vielen Argumenten gegen die Volksinitiative. Weil sie alle Kopfbedeckungen betreffe, sei es auch eine Verletzung der Privatsphäre, die durch Artikel 13 der Bundesverfassung geschützt werde, sagte Thierry Largey von den Grünen.
Für den FDP-Grossrat Christophe Claivaz täuscht die Initiative das Volk: «Man will eine Gesetzgebung zu einem Problem erlassen, das keines ist», sagte der Freisinnige und plädierte dafür, «nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.»
Die Walliser Regierung sprach sich ebenfalls gegen die Volksinitiative aus. Sie verletze eine ganze Reihe von Grundrechten, sagte Staatsrat Christophe Darbellay (CVP) vor dem Grossen Rat. Zudem betreffe die Initiative nur die Schüler an den öffentlichen Schulen.
Die Lehrpersonen und die Schüler an Privatschulen seien nicht betroffen. Vor der Parlamentsdebatte hatten beim Eingang des Gebäudes einige Frauen des Islamischen Zentralrates Schweiz IZRS ein Transparent hochgehalten, um Politiker von einer Ablehnung der Initiative zu überzeugen. Der Grosse Rat wird die Volksinitiative am Freitag im Detail beraten.