Die mit Bodycams ausgerüsteten Polizisten müssen klar gekennzeichnet sein, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit. An Brust und Rücken tragen sie die Aufschrift «Video».
Für die Speicherung ist die Organisation und Informatik Zürich (OIZ) verantwortlich. Auf den Kameras werden die Daten gelöscht. OIZ muss die Aufnahmen nach 100 Tagen löschen, sofern sie nicht für die Strafverfolgung genutzt werden.
Die Übermittlung erfolgt automatisiert. Wollen Polizisten die Aufnahmen später sichten, werde das protokolliert, hält der Stadtrat fest. Er rechnet mit der Einführung der Bodycams frühestens im zweiten Quartal 2024.
Die Stadtpolizei hatte 2017 einen achtmonatigen Pilotversuch mit Bodycams durchgeführt. Dieser Versuch war wissenschaftlich begleitet worden. Den Kameras wurde damals eine leicht deeskalierende Wirkung attestiert, die allerdings statistisch nicht signifikant war. (SDA)
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