Das Hauptproblem bei den illegalen Werbeanrufen sei nicht die bestehende gesetzliche Reglung, sondern, dass die Nichtbeachtung des Sterneintrags in der Regel keine Konsequenzen habe.
Dies hat die SKS in einem Schreiben an die zuständige parlamentarische Kommission Mitte Januar festgehalten, über das die Zeitungen des Tamedia-Konzerns berichteten und das auch der Agentur Keystone-SDA vorliegt.
Falsche Telefonnummern
Vor allem im Ausland tätige Callcenter könnten vom zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kaum je belangt werden.
Dies habe verschiedene Gründe: Es sei oft schwierig, den Anrufer überhaupt zu identifizieren, da dieser eine beliebige und somit auch falsche Telefonnummer auf dem Display des Angerufenen anzeigen lassen könne.
Wenn die Identifizierung gelinge, könne das Seco nicht direkt aktiv werden, sondern müsse mittels Rechtshilfegesuchen an andere Staaten operieren.
Dies verkompliziere und verzögere die Angelegenheit und das Vorgehen sei gemessen am Vergehen auch sehr aufwendig. Die Folge davon sei, dass die Verfahren in der Regel ohne Busse eingestellt würden.
Arbeit mit illegalen Werbeanrufen einstellen
Könnten auch die Auftraggeber und Profiteure für illegale Werbeanrufe belangt werden, so würde dies laut SKS die Arbeit des Seco beziehungsweise der Staatsanwaltschaften deutlich erleichtern. So könnten über die Auftraggeber von illegalen Werbeanrufen, die in der Regle in der Schweiz ansässig seien, auch die fehlbaren Callcenter identifiziert und gebüsst werden.
Zudem wären alle Unternehmen gezwungen, die Zusammenarbeit mit unseriösen Callcentern, die illegale Werbeanrufe tätigten, einzustellen. Jene Unternehmen, die sich an den Sterneintrag und die gesetzlichen Vorschriften hielten, seien so nicht mehr benachteiligt.
Nicht mehr durchstellen
Die Konsumentenorganisation weist auch darauf hin, dass die Swisscom bereits heute auf Ersuchen der Kunden anbiete, unerwünschte Werbeanrufe nicht mehr durchzustellen.
Gemäss Angaben der Swisscom würden Anrufe seriöser Markt- und Sozialforschungsinstitute, wie auch legal Werbender, von den Filtern nicht berührt, schreibt die SKS weiter.
So sei das Filtersystem in der Lage, legitime Anrufe wie beispielsweise die Befragung eines Forschungsinstituts von unerwünschten Telemarketing-Anrufen zu unterscheiden.
Der Entwurf von Bundesrat und Ständerat zur Revision des Fernmeldegesetzes würde es dem Bundesrat erlauben, auch andere Telekommunikationsunternehmen dazu zu verpflichten, einen solchen Werbeanruffilter anzubieten. (SDA)
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