Das bestätigte die Mediensprecherin der Stadt Baden AG, Jacqueline Keller, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die offiziellen Stimmenergebnisse der Wahl liegen noch nicht vor. Müller war seit 2013 Stadtammann von Baden; seit 2006 gehörte der frühere Nationalrat dem Stadtrat an.
Alle sieben Sitze des Stadtrates sind bereits besetzt - allerdings ist noch offen, wer den siebten Sitz tatsächlich gewinnt. Zwei Kandidierende liegen über dem absoluten Mehr. Daher wurde eine Nachzählung für Karin Bächli (SP) und Sandra Kohler (parteilos) anberaumt. Eine beiden Frauen wird als überzählig ausscheiden.
Sicher gewählt wurden die bisherigen Markus Schneider (CVP), Ruth Müri (team baden), Regula Dell'Anno-Doppler (SP), Matthias Gotter (CVP) und Erich Obrist (parteilos). Neu dem Stadtrat gehört Philippe André Ramseier (FDP) an.
Im Kanton Aargau kann nur Stadt- oder Gemeindeammann werden, wenn er auch als gewöhnliches Mitglied der Exekutive gewählt wurde. In Baden wird der Stadtammann und der Vizeammann in der Stichwahl vom 26. November gewählt. Im ersten Wahlgang erreichte keiner der drei Kandidierenden, die neben Müller antraten, das absolute Mehr.
Stadtammann Müller war im Sommer 2014 ins nationale Rampenlicht gerückt worden. Die damalige Zeitung «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass Müller aus seinem Stadthausbüro einer Chat-Bekannten Nacktbilder von sich geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben.
Als Folge der «Nackt-Selfie»-Affäre entband die Stadtexekutive Müller vorübergehend von seinen Führungs- und Repräsentativaufgaben. Die Oberstaatsanwaltschaft Aargau verzichtete darauf, ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen Müller einzuleiten. Bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 trat Müller nicht mehr an.
Die ehemalige Chat-Partnerin wurde im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft Jura-Seeland in Biel BE per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die im Kanton Bern wohnhafte Frau wurde schuldig gefunden der Beschimpfung, üblen Nachrede, versuchten Nötigung, Urkundenfälschung und des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen.