Kommunale Abstimmung
Kriens LU schränkt den Verkauf städtischer Grundstücke stark ein

Die Stadt Kriens LU darf ihre Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verkaufen. Die Stimmberechtigten haben dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Boden behalten, Kriens gestalten - Bodeninitiative» den Vorzug gegeben.
Publiziert: 26.11.2023 um 15:04 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2023 um 15:12 Uhr
Stadtrat und Einwohnerrat haben die Stimmberechtigten überzeugen können.
Foto: URS FLUEELER

Die Volksinitiative wurde mit 3168 zu 2964 Stimmen abgelehnt, der Gegenvorschlag mit 3702 zu 2267 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 33 Prozent. 

Die Initiative war in Form einer allgemeinen Anregung formuliert. Sie verlangte, dass Kriens eigene Grundstücke nicht mehr veräussern darf, es sei denn, es hätte durch ein gleichwertiges Grundstück ersetzt werden können. Die Abgabe eines Grundstücks im Baurecht wäre weiterhin möglich gewesen. Ziel des Volksbegehrens war es, die städtischen Grundstücke für kommende Generationen zu erhalten.

Der Gegenvorschlag verfolgt das gleiche Ziel, er sieht aber für sechs der 153 städtischen Liegenschaften Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen sollen der Stadt den finanzpolitischen Spielraum erhalten.

Auch bei der zweiten Abstimmungsvorlage, der Veloinitiative, obsiegte der Gegenvorschlag. Die Initiative wurde mit 3536 zu 2614 Stimmen abgelehnt, der Gegenvorschlag mit 3690 zu 2348 Stimmen angenommen.

Sowohl bei der Initiative wie beim Gegenvorschlag geht es um die Schaffung eines mit den Nachbargemeinden abgestimmten Velo-Hauptroutennetzes. Die Initiative sah dabei eine Frist von zehn Jahren vor, der Gegenvorschlag von 20 Jahren. (SDA)

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