Hier durchtrennt ein PC-7-Flieger ein Kameraseil
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Zwischenfall bei Ski-WM 2017:Hier durchtrennt ein PC-7-Flieger ein Kameraseil

Kollision mit Seilbahnkamera
Freispruch für Ex-Flugstaffel-Chef

Das Militärgericht 2 in Aarau befasste sich die Woche mit einem spektakulären, aber glimpflich verlaufenen Unfall einer Kunstflugstaffel im Februar 2017 in St. Moritz. Zu verantworten hat sich der damalige Leiter des PC-7-Teams. Nun wurde er freigesprochen.
Publiziert: 17.09.2021 um 14:54 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2021 um 16:00 Uhr
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Nach einem spektakulären, aber glimpflich verlaufenen Unfall einer Kunstflugstaffel im Februar 2017 in St. Moritz musste sich der damalige Leiter des PC-7-Teams vor dem Militärgericht verantworten.
Foto: AP

Der Ex-Flugstaffel-Chef des PC-7-Teams ist nach dem Unfall einer Kunstflugstaffel im Februar 2017 in St. Moritz vom Militärgericht 2 freigesprochen worden. Der Mann war des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material angeklagt.

Der 41-jährige Hauptmann wurde am Freitag in Aarau auch vom Vorwurf der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie von der vorsätzlichen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften freigesprochen.

Der Hauptmann kassierte jedoch einen disziplinarischen Verweis, weil er sich bei der Dienstpflicht nicht korrekt verhalten und gegen bestehende Normen verstossen hatte. Es gebe «keine Flugshow ohne Restrisiko». Die Vorführungen müssten «effektvoll» sein.

Flugfigur ist laut Reglement verboten

Das Militärgericht habe die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten beantworten müssen. Alle Personen im Flugteam seien gleichwertig gewesen. Alle hätten die Gefahren gekannt, und die Flughöhe sei besprochen worden. Der Ex-Flugstaffel-Chef habe die Vorbesprechungen geleitet, sagte der Gerichtspräsident sinngemäss.

Er wies darauf hin, dass die Kunstflugfigur mit dem Namen «Winkelried» dem Ex-Flugstaffel-Chef formell von den Vorgesetzten befohlen worden war. Die Flugfigur sei gewollt gewesen, obwohl im Reglement stehe, dass diese nicht erlaubt sei, sagte der Gerichtspräsident.

Eigentlich hätte auch gegen die Vorgesetzten eine Untersuchung geführt werden sollen. Und sie hätten allenfalls angeklagt werden müssen. Anderseits schütze ein Befehl den Untergebenen nicht, wenn dieser von der Strafbarkeit wisse, merkte er an.

SRF hatte Seilbahnkamera installiert


Der Auditor (Ankläger) hatte für den Ex-Flugstaffel-Chef eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 140 Franken gefordert. Der amtliche Verteidiger verlangte einen Freispruch. Er machte geltend, in der gesamten Untersuchung sei «nicht schlüssig dargelegt», dass das Verhalten seines Mandanten «kausal ursächlich» gewesen sei für die Kollision.

Der Ex-Flugstaffel-Chef musste sich seit Donnerstag vor dem in Aarau tagenden Militärgericht 2 für den spektakulären, jedoch glimpflich verlaufenen Unfall einer Kunstflugstaffel vom 17. Februar 2017 in St. Moritz verantworten.

Der Unfall ereignete sich im Rahmen der Ski-WM in St. Moritz. Zu diesem Anlass hatte das Fernsehen SRF eine Seilbahnkamera eingerichtet. Zwei Seile führten sie parallel zur Rennstrecke.

Bahn wurde automatisch gestoppt

Als Attraktion war eine Kunstflugvorführung vorgesehen. Gegen Mittag absolvierte die Staffel einen Trainingsflug. Dabei riss eines der Flugzeuge das obere Seil herunter.

Die Kamera stürzte in den Zielraum, das durchtrennte Seil schleuderte gegen die gleich nebenan verlaufende Sesselbahn und beschädigte eine Kabine. Die Bahn wurde automatisch gestoppt, der Betrieb rund 20 Minuten unterbrochen.

Auch an der Unfallmaschine entstanden Schäden. Der Pilot konnte sie jedoch im nahen Samedan GR zur Landung bringen. Ein Verfahren gegen ihn wurde eröffnet, und letztes Jahr eingestellt. Personen kamen keine zu Schaden. (SDA)

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