Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Pflegers wegen Schändung bestätigt, der einer krebskranken Patientin ohne Grund an die Brüste fasste. Die Frau verstarb, bevor sie persönlich von den Strafbehörden befragt werden konnte. Die Gerichte mussten sich deshalb auf die Aussagen Dritter stützen.
Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Verfahrensrechte des Verurteilten trotz der aussergewöhnlichen Situation nicht verletzt worden seien. Die erkrankte Frau wurde von der Spitex gepflegt.
Am Tag des Vorfalls mit dem Pfleger erzählte sie ihrem Ehemann vom Erlebten. Zudem informierte eine Pflegerin, der sich die Frau anvertraute, die zuständige Krankenschwester. Diese suchte die Erkrankte extra aus diesem Grund auf, und notierte deren Ausführungen.
Berufsverbot von vier Jahren verhängt
Das Bundesgericht hält fest, dass das Waadtländer Kantonsgericht sich auf die Aussagen des Ehemanns und der Krankenschwester stützen durfte. Es habe diese sehr genau geprüft. In den Notizen der Pflegefachfrau seien zudem viele von der Patientin verwendeten Begriffe in Anführungszeichen festgehalten worden, so dass eine sehr genaue Beschreibung des Vorfalles vorliege.
Darüber hinaus habe der Angeklagte beziehungsweise sein Anwalt die Zeugen direkt befragen können. Das Recht auf ein faires Verfahren sei insofern nicht verletzt worden. Als zulässig erachtet das Bundesgericht ausserdem, dass die sechsmonatige Freiheitsstrafe nicht bedingt ausgesprochen wurde, obwohl der Pfleger keine Einträge im Strafregister ausweist.
Die Vorinstanz ging von einer negativen Prognose aus, weil parallel ein weiteres Verfahren hängig war, in dem es um sexuelle Nötigung und Pornografie ging. Der Mann habe damit während eines laufenden Verfahrens ein weiteres Delikt begangen. Neben der Freiheitsstrafe wurde ein Berufsverbot von vier Jahren angeordnet. (SDA)