Knast statt Altersheim!
Gehts den Ü-65-Häftlingen jetzt an die AHV-Rente?

Die Zahl der Senioren hinter Gitter steigt. Um die Kosten tief zu halten, macht ausgerechnet ein Ü-60-Häftling den Vorschlag: Rentner sollen die Vollzugskosten mit einem Teil ihres AHV-Geldes entlasten.
Publiziert: 30.08.2015 um 02:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:12 Uhr

Während Senioren in Freiheit ihr AHV-Geld für Wohnung und Unterhalt brauchen, können Senioren im Knast ihre Rente zur Seite legen.

In der Schweiz müssen Ü-65-Häftlinge keinen Beitrag an die Vollzugskosten leisten. Für den persönlichen Gebrauch wird ihnen von ihrer Rente maximal 250 Franken im Monat bar ausbezahlt. Mit dem restlichen Geld «können sie tun und lassen, was sie wollen», schreibt die Justiz.

Ein fairer Entscheid?

Laut der «Schweiz am Sonntag» hat sich die Zahl der Senioren hinter Gitter in den letzten Jahrzehnten verdreifacht. Derzeit sitzen 176 Gefangene im Knast, die über 60 Jahre alt sind. Und die Prognosen des Bundesamtes für Statistik zeigen: Es werden immer mehr!

In 15 Jahren sind es laut Berechnungen knapp 600 in 25 Jahren bereits über 1000.

Ausgerechnet ein Betroffener macht nun den Vorschlag, dass Knast-Rentner einen Teil ihres AHV-Geldes abgeben sollen. Im neuen Bericht «Alt werden im Justizvollzug» des Zürcher Amtes für Justizvollzug schreibt ein Ü-60-Häftling: «Die Kosten für eine solche Abteilung sind hoch, könnten aber gesenkt werden, wenn Rentner einen Teil (50 Prozent) ihrer AHV-Rente als Wohnbeitrag entrichten. Die rechtlichen Grundlagen müssen geschaffen werden.»

Anders als beispielsweise in Gefängnissen in Deutschland, wo Senioren bereits heute einen Teil ihrer Renten abgeben, fehlt hierzulande die Gesetzgebung.

Für eine Beteiligung der Rentner an den Vollzugskosten, müsste das Strafgesetzbuch geändert werden. Keine schlechte Idee, findet der CVP-Nationalrat Karl Vogler. «Heute besteht ein Ungleichgewicht», so der Obwaldner. «Warum sollten Häftlinge dieses Geld sparen können?»

Andere Politiker sind skeptischer. Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach findet die Idee zwar «diskutabel». Ist sich allerdings unsicher, «ob die AHV-Beiträge wirklich eine Entlastung bringen würden.»

Ähnlich sieht es Natalie Rickli, Zürcher SVP-Nationalrätin. Bei ihr scheitert die Idee am Aufwand: «Für heute 180 Häftlinge lohnt sich eine Gesetzesänderung noch nicht.». Seien es aber künftig Tausende Ü-65-Insassen, sehe die Situation anders aus.

Gar nicht warm wird SP-Nationalrat (ZH) Daniel Jositsch mit dem Vorschlag:«Niemand sollte für seine Haft bezahlen müssen.» Das schaffe neue Probleme. (mad)

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