An der Klimakonferenz von Doha im Jahr 2012 hatte die Schweiz angekündigt, ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken, gemessen am Jahr 1990. Gesetzesänderungen sind dafür nicht erforderlich. Das Ziel ist nämlich auch im revidierten CO2-Gesetz verankert, welches das Parlament Ende 2011 verabschiedet hat und das seit vergangenem Jahr in Kraft ist.
Unter den beschlossenen Massnahmen sind die höhere CO2-Abgabe auf Brennstoffen, das Gebäudeprogramm oder die Abgasvorschriften für neuen Personenwagen. Hinzu kommen weitere Massnahmen wie die vermehrte Nutzung von Holz als Baustoff oder Energiequelle, die Reduktion von Methan- und Lachgasemissionen in der Landwirtschaft oder die Reglementierung synthetischer Treibhausgase.
Während das Kyoto-Protokoll den Kauf von Zertifikaten im Ausland erzielter Emissionsverminderungen zulässt, müssen die Ziele gemäss dem CO2-Gesetz ausschliesslich durch inländische Massnahmen erreicht werden. Dieses Regime möchte der Ständerat nicht schon wieder lockern: Mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat er eine Motion von René Imoberdorf (CVP/VS) abgelehnt, die verlangte, dass Emissionseinsparungen je zur Hälfte im Inland und im Ausland erfolgen können.
Den Änderung des Kyoto-Protokolls stimmte der Ständerat mit 33 zu 6 Stimmen zu. Es handle sich um eine ambitionierte Vorgabe, die sich aber mit jener des CO2-Gesetzes decke, sagte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI). Das Protokoll stelle ein wichtiges Element des Klimaschutzes dar, das auch die Glaubwürdigkeit der Schweiz stärke. Das sei umso wichtiger, als auch die aufstrebenden Industrienationen in die Klimaschutzbemühungen einbezogen werden müssten.
Werner Hösli (SVP/GL) sprach von einem «Rohrkrepierer». Allein bei den Flügen für die Verhandlungen sei wohl mehr CO2 produziert worden als mit dem Protokoll eingespart werden. Auch werde es niemanden interessieren, wenn die Schweiz bei diesem Schritt abseits stehen würde.
Dem widersprach Umweltministerin Doris Leuthard vehement: Wenn die Schweiz nicht Vorbild sei, könne sie den anderen Staaten auch nicht vorleben, dass man Wachstum haben und gleichzeitig Treibhausgase reduzieren könne.
Stimmt auch der Nationalrat den Verpflichtungen der Schweiz zu, kann der Bundesrat die Änderung des Kyoto-Protokolls ratifizieren. Diese tritt in Kraft, sobald drei Viertel der 192 Vertragsparteien des Protokolls ihre Urkunde über die Annahme hinterlegt haben.
In Doha haben sich einige Staaten verbindlich zur Reduktion von Treibhausgasen verpflichtet. Andere haben sich jedoch lediglich auf politische Ziele festlegen lassen. Ab 2020 soll dann ein verbindlicher Klimavertrag das Kyoto-Protokoll ersetzen. Ziel bleibt es, die Erderwärmung auf 2 Grad zu beschränken. Der Klimavertrag soll 2015 in Paris verabschiedet werden.