Klima-Kleber durften gezeigt werden
Presserat gibt Blick recht

In einem Artikel vom April wurden sieben Renovate-Aktivisten vorgestellt, die mit einer Protestaktion am Gotthard für Verkehrschaos sorgten. Der Presserat prüfte, ob dabei der «Schutz der Privatsphäre» verletzt wurde und kam zum Entschluss: Der Artikel war rechtens.
Publiziert: 08.01.2024 um 15:51 Uhr
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Aktualisiert: 08.01.2024 um 16:57 Uhr
Der Gotthardtunnel wurde an Ostern von Klima-Klebern blockiert. Blick zeigte die sieben Verantwortlichen – und durfte das.
Foto: keystone-sda.ch

Am 7. und 8. April 2023 erschien auf Blick.ch und in der Printausgabe der Artikel «Das sind die Klima-Kleber vom Gotthard». Ein Leser machte beim Presserat einen Tag später Verstösse gegen den «Schutz der Privatsphäre» und die «Identifizierung» geltend.

Die an der Gotthard-Blockade beteiligte Organisation «Renovate Switzerland» hatte auf Nachfrage der Redaktion und auch in einer Mitteilung die vollständigen Namen und persönlichen Angaben der Demonstranten und Aktivistinnen jedoch selbst an die Öffentlichkeit getragen. 

Dementsprechend wies der Presserat die Beschwerde ab – und hielt fest, dass die Berichterstattung von Blick weder gegen den «Schutz der Privatsphäre» noch gegen die «Identifizierung» verstossen hat.

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