Das Geld diente Restaurierungsmassnahmen von geschützten Kirchen, Kapellen oder Pfarrhäusern, wie der Regierungsrat in seiner Antwort vom Donnerstag schrieb. In den vergangenen zehn Jahren seien im Bereich der Denkmalpflege 4'495'043 Franken ausgeschüttet worden.
Ausschlaggebend bei der Denkmalpflege sei jeweils, ob sich ein Objekt im kantonalen Schutzinventar befinde oder nicht. Die Schutzobjekte würden jeweils in die Kategorien von «nationaler», «regionaler» oder «lokaler» Bedeutung eingeteilt. Je nach Bedeutungszumessung könnten im Falle einer Restaurierung Gelder aus dem Lotteriefonds entrichtet werden.
Interpellant Dominik Zehnder (FDP) wollte des Weiteren vom Regierungsrat wissen, wie sichergestellt werden könne, dass die Kirchgemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben ihre eigenen Steuererträge verwendeten, statt die Gelder aus dem Lotteriefonds.
Im Sinne einer «rechtsgleichen Behandlung», so der Regierungsrat, müssten den Kirchgemeinden dieselben Subventionen zur Verfügung stehen wie dies bei Privatpersonen, Institutionen oder politischen Gemeinden der Fall sei. Die Unterstützung diene dem Erhalt der schützenswerten Kulturobjekte und sei rein sachbezogen. Die Empfänger hätten weiterhin eigene Mittel aufzuwenden.
Eine Rechenschaftspflicht bestehe insofern, dass bei der Erarbeitung eines Restaurationskonzepts eng mit der kantonalen Denkmalpflege oder in besonderen Fällen mit einem Experten des Bundesamtes für Kultur zusammengearbeitet werden müsse.
(SDA)