Mike K.* (28), der Vater von Alessia (†2) und Nicolas (†5), ist am Ende seiner Kraft: «Meine Trauer ist grenzenlos.» Seine Frau Natalie (27) erstickte die Kinder am Neujahrstag in ihrer Wohnung in Flaach ZH. Sie wollte nicht, dass sie nach den Weihnachtsferien zurück ins Heim mussten – das aber hatte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) so entschieden.
Mike und Natalie K. waren wenige Wochen zuvor verhaftet worden. Ihm wird gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen, sie kam nach kurzer Untersuchungshaft im November auf freien Fuss. Da hatte die Kesb die Kinder schon in einem Heim untergebracht.
Vom Tod seiner Kinder erfuhr Mike K. in Untersuchungshaft. Mittlerweile befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. «Die Nächte in der Zelle sind am schlimmsten.» Er spüre unglaubliche Leere. «Ich liege stundenlang wach und denke an meine Kinder.» Die Verzweiflung sei manchmal so gross, «dass ich nicht mehr kann – in diesen Momenten möchte ich zu meinen Kindern in den Himmel».
Vor allem ein Punkt lässt K. keine Ruhe: «Warum durften Alessia und Nicolas nicht zu ihren Grosseltern? Das alles wäre nicht passiert!»
Tatsächlich bemühten sich Natalies Eltern Björn und Christine K. , dass die Kinder bei ihnen untergebracht würden. Auch K. bat die Verantwortlichen mehrmals darum, schrieb Ende November in einem Brief an die Kesb: «Ich hoffe sehr, dass während unserer Abwesenheit die Grosseltern vollen Zugriff haben.»
Einmal, so sagt Mike K., habe er mit einem Vertreter der Kesb telefoniert. «Sie sagten, meine Schwiegereltern seien aggressiv, uneinsichtig und nähmen eine zu starke Rolle ein. Sie würden die Kinder an sich reissen, was zu Streit führe.» Und: «Wir würden sehr schnell unsere Mami-Papi-Rollen verlieren. Auch sei die Wohnung zu klein und ihr Hund ein Problem.» Wie die Kesb auf diese Argumente kam, wisse er nicht. Hund Marley (3), eine Kreuzung zwischen Golden Retriever und Pudel, sei sehr kinderfreundlich. «Wie kann man nur sagen, dass er ein Problem ist?»
Die zuständige Kesb Winterthur-Andelfingen kann zu K.s Vorwürfen wegen der gesetzlichen Schweigepflicht nicht Stellung nehmen. «Es gab nachvollziehbare und vertretbare Gründe, die Kinder für die Zeit der weiteren Abklärung nicht bei der Mutter oder den Grosseltern wohnen zu lassen», sagt Sprecherin Katharina Rüegg. Dies halte auch die Aufsichtsbehörde der Kesb fest. «Ziel war es, die Kinder wieder in die Obhut der Mutter zu geben.» Hunde seien generell kein Problem. «Wir schauen immer den Einzelfall an.»
Es bleibt offen, warum die Kinder von Mike und Natalie K. nicht zu den Grosseltern kamen. Klarheit soll nun ein externes Gutachten schaffen, dass die Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich derzeit erstellen lässt. Dabei werden alle Parteien angehört, auch Mike K. und seine Schwiegereltern haben einen Termin. Bis im Sommer soll das Gutachten vorliegen.
K. hat seiner Frau nach eigener Aussage die schreckliche Tat verziehen. Er träumt von einer gemeinsamen Zukunft: «Irgendwann möchte ich wieder mit Natalie zusammen sein – und wieder Kinder haben.»
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