Kindstötung
Inhaftierte Mutter von Flaach ZH sass freiwillig in Einzelhaft

Die junge Frau, die nach der Tötung ihrer beiden kleinen Kinder in Zürich in Untersuchungshaft sass, war auf eigenen Wunsch in einer Einzelzelle untergebracht. Wegen ihrer Vorgeschichte wurde sie jedoch besonders eng betreut.
Publiziert: 11.08.2015 um 17:02 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 02:04 Uhr

Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich gab am Dienstag weitere Ergebnisse der Untersuchung bekannt, die nach dem Suizid der Frau am vergangenen Freitag eingeleitet worden war. Nach Bekanntwerden des Todes der 27-Jährigen hatten Angehörige schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Behörden erhoben.

Nach dem zweifachen Tötungsdelikt am 1. Januar hatte die Frau selbst die Polizei alarmiert, vor deren Eintreffen jedoch sich selbst mit einem Messer verletzt. Sie wurde in die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Klinik Rheinau gebracht. Gemäss Mitteilung gibt es dort aber nur wenige geeignete Plätze. Der Aufenthalt muss deshalb auf die Dauer einer akuten Krise beschränkt bleiben.

Aufgrund der fachärztlichen Einschätzung wurde die Frau Ende April ins Gefängnis Zürich umquartiert. Unmittelbar danach gab es laut Mitteilung zwei Zwischenfälle, die als «Vorbereitungshandlungen für einen Suizidversuch gewertet werden können». Die Frau wurde daraufhin in eine Sicherheitszelle verlegt.

Die Gefängnisleitung und der zuständige Psychiater richteten ein besonderes «Betreuungssetting» ein. Dieses schränkte die Möglichkeiten von suizidalen Handlungen stark ein, war aber gleichzeitig «sehr freiheitseinschränkend». Weil es zudem keine konkreten Hinweise mehr für eine akute Suizidgefahr gab, wurde es nach kurzer Zeit wieder aufgelöst, so die Mitteilung.

Angesichts ihrer Vorgeschichte sei die Untersuchungsgefangene «sehr engmaschig betreut» worden. Daran beteiligt waren Fachpersonen verschiedener Disziplinen - Gefängnisbetreuung, Seelsorge, ärztlicher Dienst, Sozialdienst und Psychiatrie. Die Frau hatte mehrmals täglich Kontakte.

Dass die junge Frau in einer Einzelzelle lebte, war keine Schikane, sondern von ihr ausdrücklich gewünscht, heisst es in der Mitteilung weiter. Ursprünglich wurde sie - nicht zuletzt für die bessere Überwachung - in einer Mehrpersonenzelle untergebracht. Ihrem Wunsch nach Einzelunterbringung wurde nach einer zweimonatigen Beobachtungszeit und erneuter Beurteilung schliesslich stattgegeben.

Die junge Frau habe auch an verschiedenen Arbeitsversuchen teilgenommen, sie aber alle wieder abgebrochen. Sie wollte einzig am Kiosk arbeiten. Gerade dieser ist laut Mitteilung aber besonders begehrt und es gibt eine lange Warteliste.

Briefe von Untersuchungsgefangenen werden jeweils der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Dies, um eine allfällige Beeinflussung von Zeugen oder Verfahrensbeteiligten zu verhindern. Bei allfälligen Hinweisen auf Suizidgefahr werden Massnahmen wie jene nach den beiden Vorfällen ergriffen.

Der Witwer der Verstorbenen und Vater der getöteten Kinder hat nach der Selbsttötung seiner Frau eine Anzeige eingereicht. Sie richtet sich gegen die gesamte Justizdirektion, die zuständige Staatsanwältin, die Pflichtverteidigerin, den Psychiater und weitere in den Fall involvierte Personen.

Sie alle werden der «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord» bezichtigt. Die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, bestätigte eine entsprechende Meldung des «Blick».

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