Die Initiativen forderte, neu ein Beschwerderecht für die Wohnsitzgemeinde oder eine andere zuständige, kommunale Behörde gesetzlich zu verankern. Gemeinden müssen heute unter Umständen für die Kosten einer Massnahme aufkommen, obwohl sie am Entscheid nicht oder nur beschränkt beteiligt waren.
Heute werde gemäss bundesgerichtlicher Praxis weder Behörden noch Gemeinden ein Beschwerderecht eingeräumt, kritisierte Thomas Minder (parteilos/SH). Diese Praxis sei stossend. «Gerade wir als Standesvertreter sollten uns für unsere Gemeinden einsetzen.»
Sonst würde über die Köpfe der lokalen Behörden hinweg entschieden. Viele Entscheide der Kesb würden direkt oder indirekt auch andere Behörden wie etwa die Schulpflege und die Sozialhilfe treffen. Die heutige Praxis mache keinen Sinn, konstatierte auch Hannes Germann (SVP), der zweite Vertreter Schaffhausens in der kleinen Kammer.
Es sei nicht zielführend, den Gemeinden gegenüber der Kesb ein Beschwerderecht einzuräumen, erklärte dagegen Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Dadurch könnten finanzielle Interessen der Gemeinden in die Kesb-Entscheide hineinspielen, was falsche Anreize setze.
Bei Massnahmen müsse das Wohl der Person respektive des Kindes im Zentrum stehen. Ein Beschwerderecht stünde ausserdem im Widerspruch zu einer unabhängigen und einzig zuständigen Behörde. Auch der Bundesrat hält diese Forderung nicht für sinnvoll.
Der Entscheid des Parlaments fiel am Ende deutlich aus. Der Ständerat lehnte die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen mit 30 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Der Nationalrat hatte sich vergangenen Herbst mit 107 zu 71 Stimmen dagegen ausgesprochen.