Er wirkt schmächtig, ist aber für die Justiz ein schwerer Fall. Unzähligen Mädchen im Vorschulalter hat J. B.* (62) nachgestellt, sie in dunkle Keller gelockt und sexuell missbraucht. Traurige Bilanz: 50 Kinder in 38 Jahren. Dafür wurde der Zürcher 1999 verwahrt – 2008 wurde diese Massnahme allerdings aufgehoben. Offenbar ein Fehler. Der Mädchenschänder hat nichts dazugelernt.
Denn jetzt droht J. B. wieder die Verwahrung. Grund: sein Verhalten im Sommer 2017. Er verstoss mehrmals gegen Vorgaben. Dafür musste sich der zweifache Vater nun vor dem Bezirksgericht Horgen ZH verantworten.
Ab April 2017 im offenen Vollzug
Ab April 2017 befand sich J. B. im offenen Vollzug. Er durfte sich dabei gelegentlich allein in der Öffentlichkeit bewegen. Untergebracht war er im Haus Lägern in Regensdorf ZH – einer speziellen Einrichtung für Straftäter im offenen Vollzug.
Dann kommt der 19. August 2017. Auf der Badenfahrt mischt sich J. B. direkt unter eine Gruppe kleiner Kinder – trotz Therapie und strenger Vorgaben. Sein Ziel: der Globi-Stand. Hier werden zum Jubiläum der Kult-Figur Bücher verteilt und Kinder bespasst. Mittendrin: der mehrfach verurteilte Pädophile.
Aufseher erkannte ihn am Globi-Stand
Auch ein Aufseher des Gefängnisses Pöschwies ist mit seiner Familie da. Er bemerkt J. B. und weiss genau, warum der Senior im Knast sass. «Ich fand das komisch, dass ein Pädophiler mitten in der Kindergruppe stand», sagte der Pöschwies-Mann gestern im Zeugenstand.
J. B. versuchte vor Gericht, seinen Besuch am Kinderstand kleinzureden: «Ich wollte doch nur die Globi-Bücher anschauen.» Er habe die in seiner Kindheit sehr gern gelesen. Dass da viele Kinder waren, sei für ihn nicht relevant gewesen. Doch der Pädophile sprach ein Mädchen an. Angeblich, weil die Kleine ihn angerempelt hatte.
Haarbüschel als Sexobjekt abgeschnitten
Als J. B. wegen seines Auftritts am Globi-Stand durchsucht wurde, fanden die Beamten eine Plastiktüte. Darin: ein 20 Zentimeter langes Haarbüschel. Laut eigenen Angaben hatte er die Haare während einer Tramfahrt einer Frau abgeschnitten, die vor ihm sass – das sei einen Monat vor der Reise an die Badenfahrt passiert. Er benutzte das Haar als Sexobjekt und onanierte gelegentlich beim Betrachten des Büschels.
Neben Aufseher und Betreuer wurden auch eine Psychologin und ein Psychologe als Zeugen geladen. Alle sind sich einig: J. B. hätte nach seinen unendlich vielen Therapiestunden wissen müssen, dass er sich nicht unter Kinder mischen darf. «Mit der Vorgeschichte ist das Verhalten ein absolutes No-Go», so ein Psychiater.
Dennoch: J. B. bereut sein Verhalten auf der Badenfahrt nicht. Dafür könnte er nun verwahrt werden – das Urteil erfolgt im Frühjahr 2020.
* Name bekannt
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