Im Bereich der Kinderschutzmassnahmen hat die Anzahl der betroffenen Kinder 2016 im Vorjahresvergleich um 4,5 Prozent auf 42'767 zugenommen. Beim Erwachsenenschutz wurden 89'605 Fälle registriert, 3,5 Prozent mehr als im Vorjahr, wie der am Dienstag veröffentlichten KOKES-Statistik zu entnehmen ist.
Im Kinderschutz seien die allermeisten Massnahmen, konkret rund 77 Prozent der Fälle, als Beistandschaften wegen Besuchsrechtsstreitigkeiten oder mangelnder Erziehungsfähigkeit der Eltern errichtet worden. Die Eltern blieben so in der Verantwortung, würden aber in Erziehungsfragen von einem Beistand oder einer Beiständin unterstützt.
Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einhergehender Fremdplatzierung als einschneidendste Massnahme machte rund zehn Prozent der Fälle aus.
Von den schweizweit rund 18'000 Kindern in Heimen und Pflegefamilien machten die angeordneten Platzierungen durch die Kesb oder die Jugendstrafbehörden ein Drittel aus. In zwei Dritteln der Fälle fanden die Platzierungen einvernehmlich statt, das heisst durch die Schule oder die Eltern selber.
Im Erwachsenenschutz waren 81 Prozent der Fälle massgeschneiderte Beistandschaften, wie die KOKES weiter schreibt. Ursachen seien etwa altersbedingte Schwächezustände, psychische Störungen, geistige Behinderungen oder andere Gründe.
Die umfassende Beistandschaft als einschneidendste Massnahme sei in rund 18 Prozent der Fälle angeordnet worden: Dies entspreche im Vergleich zum alten Massnahmensystem bis zum Jahr 2012 einem deutlichen Rückgang. Die KOKES schliesst daraus, dass vermehrt mildere Massnahmen angeordnet werden.
Die Kesb sei nicht auf der Suche nach zusätzlichen Fällen, wird der Berner Regierungsrat und KOKES-Vizepräsident Christoph Neuhaus in der Mitteilung zitiert. Liege eine Gefährdung vor, werde wenn immer möglich zusammen mit den hilfsbedürftigen Personen eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Das vergrössere nicht nur die Akzeptanz und erhöhe die Erfolgschancen der Hilfeleistung, sondern schone auch die öffentlichen Finanzen. Behördliche Massnahmen seien stets subsidiär und ultima ratio.
Wenn der Kesb vorgeworfen werde, ein modernes Verdingkinderwesen zu betreiben, so sei dies reine Polemik und politische Stimmungsmache. Neuhaus wies darauf hin, dass jede Verfügung der Kesb mehrfach gerichtlich angefochten werden kann.
Die Gerichts- und Anwaltskosten würden im Bedarfsfall staatlich finanziert. Zudem würden alle Massnahmen regelmässig überprüft und wenn möglich wieder aufgehoben.
Gerade bei den Fremdunterbringungen, egal ob einvernehmlich oder behördlich angeordnet, soll eine Rückkehr der Kinder zu den Eltern soweit irgendwie möglich angestrebt werden. Der Staat habe nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus Kostengründen keinerlei Interesse an dauerhaften Fremdunterbringungen. (SDA)