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Kesb-Kritiker lancieren Volksinitiative

Weniger Macht den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb): Das verlangen Kesb-Kritiker um SVP-Nationalrat Pirmin Schwander mit einer Volksinitiative. Was diese genau ändern würde, war schon am Tag der Lancierung umstritten.
Publiziert: 15.05.2018 um 16:29 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:14 Uhr
Eine Volksinitiative will die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) zurückbinden. Wird eine Person urteilsunfähig, sollen Familienangehörige ohne Mitwirkung der Kesb als Vertretung eingesetzt werden.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Initianten stellten die Kesb am Dienstag vor den Medien als monströse Behörden dar. Sie handelten willkürlich und unverhältnismässig, sagte Schwander. Die Zahl der skandalösen Fälle nehme zu.

Ältere Menschen würden mit physischer Gewalt aus ihren Wohnungen geholt und in Heime gebracht, sagte die St. Galler SVP-Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder. Eltern und Grosseltern nehme die Kesb Kinder weg, um sie im Heim zu platzieren.

«Wir müssen dafür sorgen, dass die Kesb nicht mehr mit praktisch uneingeschränkter Macht über Menschen verfügen können», befand die Nationalrätin. Die Publizistin Julia Onken stellte fest, es sei fast nicht vorstellbar, dass es in der Schweiz so etwas gebe. Es entspreche aber auch ihrer Erfahrung.

Mit der Initiative sollen die Kesb zurückgebunden werden. Dabei geht es um die Frage, wer als rechtliche Vertretung oder Beistand für eine urteils- und handlungsunfähige Person eingesetzt wird. Künftig sollen nicht nur Ehegatten und eingetragene Partner, sondern auch Verwandte ein generelles Vertretungsrecht haben.

Bereits heute schreibt das Gesetz vor, dass Familienangehörige die Vertretung übernehmen sollen, wenn sie sich eignen und dies dem Wunsch der betroffenen Person entspricht. Die Kesb prüft aber, ob die Bedingungen erfüllt sind.

Mit der Initiative müssten keine Bedingungen erfüllt sein. Im Initiativtext ist die Reihenfolge für eine Vertretung festgelegt. An erster Stelle stehen Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner. An zweiter und dritter Stelle folgen Verwandte ersten Grades (Eltern/Kinder) und zweiten Grades (Geschwister), an vierter der faktische Lebenspartner oder die Lebenspartnerin.

Schwander sprach von einem Paradigmenwechsel. Heute hätten die Kesb zu viel Spielraum, um Personen für ungeeignet zu erklären. Wer die Reihenfolge für den Fall einer Urteilsunfähigkeit ändern oder andere Personen bestimmen will, könnte dies mit einer Verfügung tun.

Im Streitfall soll in jedem Fall ein Gericht entscheiden. Deshalb wollen die Initianten in der Verfassung verankern, dass nur Gerichte die Urteils- oder Handlungsfähigkeit feststellen und die Vertretungsrechte einschränken dürfen.

Heute ist es den Kantonen überlassen, ob sie für den Kindes- und Erwachsenenschutz eine Behörde oder ein Gericht einsetzen. In der Romandie sowie im Kanton Aargau handelt es sich um Gerichte.

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) sah sich veranlasst, schon am Tag der Lancierung auf die Initiative zu reagieren. Diese bringe keine einzige Verbesserung, verschlechtere aber den Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Erwachsenen, sagte Kokes-Präsident Guido Marbet an einer Medienkonferenz. Sie sei ganz klar nicht in deren Sinn.

Marbet berief sich dabei auch auf seine Erfahrung als Richter. Die Initiative blende aus, dass es in Familien zu schweren Interessenskonflikten komme - beispielsweise, wenn Kinder an das Geld der Eltern gelangen wollten. Schutzbedürftige Personen seien oft angewiesen auf einen Beistand, der ihre Interessen vertrete. Es könne durchaus nötig sein, sie vor ihren Angehörigen zu schützen, etwa im Falle einer Erbschaft.

Marbet kritisierte aber auch das Bild, das die Initianten von den Kesb malen. Sie schadeten diesen bereits jetzt. Mit unüberprüfbaren Behauptungen würden die Initianten Stimmung schüren und gezielt das Vertrauen in die Kesb untergraben. Eine Kesb sei wie eine Feuerwehr: eine Notfallbehörde, die tätig werde, wenn es sie brauche.

Die Kokes betont, die Kesb griffen nur ein, wenn Erwachsene oder Kinder ernsthaft gefährdet seien, etwa durch Vernachlässigung oder Missbrauch. Massnahmen würden nur dann angeordnet, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie oder andere nahestehende Personen nicht ausreiche.

Was sich genau ändern würde bei einem Ja zur Initiative, ist aus Sicht der Kokes unklar. Marbet wies darauf hin, dass die meisten Betroffenen nur teilweise urteils- und handlungsunfähig seien. Ob der Verfassungsartikel auch für sie gelten würde, ist umstritten. Ebenfalls unklar ist, welche Rolle die Kesb noch hätten, wie deren Verhältnis zu den Gerichten wäre, und wer im Interesse der Schutzbedürftigen an ein Gericht gelangen würde.

«Vollkommen unklar» ist gemäss Marbet, was die Initiative für den Kindesschutz bedeutet. Niemand würde mehr hinschauen, warnte er. Schwander sieht sich dagegen als Vertreter der Kinder. Viele meldeten sich bei ihm und bäten um Hilfe, sagte er. Mit manchen treffe er sich nachts im Wald, nachdem sie aus dem Heim geschlichen seien. Die Medienvertreter lud er ein, ihn dabei zu begleiten.

Schwander (SZ) kritisiert das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seit dessen Einführung im Jahr 2013. Sein Engagement hat ihm auch schon Strafanzeigen eingebracht. Eine erste Volksinitiative lancierte er im Kanton Schwyz. Diese verlangte, dass wieder die Gemeinden für das Vormundschaftswesen zuständig sind. Das Schwyzer Stimmvolk lehnte das im Mai 2017 knapp ab.

Die Initianten haben nun bis zum 15. November 2019 Zeit, 100'000 Unterschriften für die eidgenössische Initiative Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutzinitiative)" zu sammeln.

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