Der 48-Jährige hatte das Liebes-Aus offensichtlich nicht gut verkraftet. Nachdem die Beziehung des französischstämmigen Mannes mit einer 47-jährigen Deutschen in die Brüche gegangen war, stellte er aus Rache Sex-Bilder und und Videos von ihr ins Internet.
Zudem eröffnete er ein gefälschtes Facebook-Konto im Namen seiner Ex – und schickte den Link mit den Aufnahmen, auf denen die Frau deutlich erkennbar war, an deren Freunde, Bekannte und Verwandte.
Definitiv kein feiner Zug. Aber ist das auch ein Verbrechen? Nein, befand nun das Bezirkgericht Lenzburg, wo der Fall verhandelt wurde. Wie die «Aargauer Zeitung» (AZ) berichtet, hat es den Mann im Prozess vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
Das Gericht kam demnach zum Schluss, dass die Frau ihrem Ex-Partner die Einwilligung erteilt habe, die Pornos ins Netz zu stellen. Schliesslich hat sie bei der Polizei ausgesagt, sie habe die Ankündigung des Mannes, die Aufnahmen zu verbreiten nicht ernst genommen – und ihm gesagt er solle das doch tun, wenn es ihm Befriedigung verschaffe.
Strafrechtliche Relevanz ist fraglich
Aber, so das Gericht, es sei auch ohne Einverständnis unklar, ob die «Rachepornos» strafbar wären. «Pornografie ist an sich nicht ehrverletzend und das Verhalten des Beschuldigten würde zivilrechtlich zweifellos eine Persönlichkeitsverletzung darstellen – ob es allerdings auch strafrechtlich relevant ist, ist fraglich», zitiert die AZ aus der Begründung.
Ganz ungeschoren kommt der Mann allerdings nicht davon. Weil er seine Ex bedroht, ihr Auto beschädigt und sie verfolgt haben soll, wurde er wegen Stalkings zu einer bedingten Geldstrafe von 60'000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verdonnert. Der 48-Jährige will das Urteil weiterziehen.
Die Frau hingegen hat nicht vor, an die nächsthöhere Instanz gelangen. Sie hoffe nun einfach, dass die Sache endlich eine Ende habe, sagte ihr Anwalt der AZ. (bau)