Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch das Urteil gegen die Besucher der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee in Winterthur verkündet: Es sprach sechs bedingte Geld- und Freiheitsstrafen sowie drei Freisprüche aus - einer mehr als die Vorinstanz. Diese hatte auch in zwei Fällen Landesverweise gefordert, auf die das Obergericht nun verzichtete.
Die Männer hatten laut Anklage am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen. Dies weil sie die beiden verdächtigt hatten, als Spione zu arbeiten und den Medien Informationen zugespielt zu haben.
Bedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen
Das Obergericht verhängte wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Drohung bedingte Freiheitsstrafen zwischen 12 und 19 Monaten, dazu bedingte Geldstrafen von 150 Franken bis 2000 Franken.
Einem der Besucher soll eine Zehnernote in den Rachen gestopft worden sein, die er schlucken musste. Das Obergericht sprach ihm eine Genugtuung von 2000 Franken zu.
Von Wut und Rachegefühlen geprägt
Das Verhalten der Beschuldigten sei von Wut und Rachegefühlen geprägt gewesen, sagte der Richter. Die Geschädigten seien überzeugt gewesen, die Moschee nicht mehr lebend zu verlassen.
Die Erzählungen der beiden Geschädigten stufte das Gericht als insgesamt stimmig und ohne grössere Widersprüche ein. Allerdings attestierte es einem der beiden einen Hang zur Übertreibung. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe.
Imam freigesprochen
Der Imam, der später zum Gerangel stiess, sowie der Vereinspräsident der Moschee wurden freigesprochen. Sie erhalten eine Genugtuung für die zu Unrecht entstandene Haft von 500 Franken beziehungsweise rund 18'000 Franken. Ein weiterer junger Moscheebesucher erhielt ebenfalls einen Freispruch und wird mit 34'000 Franken entschädigt.
Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er musste nicht vor Gericht erscheinen. Sein Urteil wurde am Mittwoch auch nicht öffentlich verkündet.
Die Urteile des Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA)