Keine Fehler im Fall Tobias Kuster
Zürcher Justizvollzug funktioniert korrekt

Die Entscheide und Vorgänge beim Zürcher Justizvollzug wurde von einer Kommission eingehend überprüft. Fehler soll es keine gegeben haben.
Publiziert: 16.06.2017 um 10:15 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:44 Uhr
Foto: kapo zh

Gleich zwei Fälle von flüchtigen Gefängnisinsassen haben in der jüngeren Vergangenheit kein gutes Licht auf den Zürcher Justizvollzug geworfen. Neben dem landesweit bekannten Ausbrecher-Pärchen Angela Magdici und Hassan Kiko sorgte vor rund einem Jahr auch der Fall von Tobias Kuster für Schlagzeilen. Der Zürcher war von einem Hafturlaub nicht zurückgekehrt und tötete während seiner siebenmonatigen Flucht einen Mann im Zürcher Seefeld (BLICK berichtete).

Die Vorfälle haben den Zürcher Kantonsrat zum handeln gezwungen. Eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) wurde deshalb damit beauftragt, das Vorgehen beim Justizvollzug vollständig zu überprüfen. Besonderes Augenmerk galt dabei der Gewährung von Hafturlauben. Insbesondere nach Bekanntwerden des «Falls Kuster» wurde diese Praxis kritisiert.

Nach der Flucht von Tobias Kuster richtete sich die Kritik auch gegen die Zürcher Regierungsrätin und Justizdirektorin Jacqueline Fehr.
Foto: Keystone / Ennio Leanza

«Ein sehr seltener Einzelfall»

Die GPK stellt den Behörden nach rund einjähriger Abklärung ein positives Zeugnis aus. Die Aufgaben und Entscheide, die beim Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen anfallen, würden korrekt bewältigt, heisst es in einer Mitteilung der Kommission.

Im Bezug auf den geflüchteten Tobias Kuster schreibt die GPK weiter: «Dass ein sich im Urlaub befindlicher Gefangener trotzdem ein Verbrechen wie ein Tötungsdelikt begeht, wie mutmasslich Tobias Kuster, ist auch bei sorgfältiger Einschätzung der Risiken nie ganz auszuschliessen.» Die Kommission bezeichnet den «Fall Kuster» als «einen sehr seltenen Einzelfall». (cat)

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