Keine Ausnahmeregelung
Schweizergardisten sollen weiterhin Wehrpflichtersatzabgabe zahlen

Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde sollen weiterhin Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen. Der Bundesrat lehnt eine neue Ausnahmeregelung ab, wie sie die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (SIK-N/S) fordern.
Publiziert: 12.05.2021 um 10:50 Uhr
Schweizergardisten im Vatikan sollen auch in Zukunft Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen. Dieser Meinung ist der Bundesrat. (Archivbild)
Foto: RICCARDO ANTIMIANI

Anstoss für eine mögliche Praxisänderung gab eine parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor. Er fordert, dass die Mitglieder der Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind. Sie leisteten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, argumentieren die Befürworter des Vorschlags.

Der Bundesrat hält entgegen, dass die Schweizergardisten in Vatikanstadt keinen Einsatz für die Schweizer Armee, sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat leisteten. Die Gardisten üben laut dem Bundesrat auch keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe erlauben würde.

Eine Ausnahme stelle eine klare Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung dar, heisst es in der Stellungnahme des Bundesrats vom Mittwoch weiter. Dies, weil nur Schweizer, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen, zum Dienst für den Staat Vatikanstadt zugelassen sind.

Entscheiden wird schliesslich das Parlament. In vergangenen Revisionen der Militärgesetzgebung hatte es darauf verzichtet, eine solche Ausnahmeregelung einzuführen. Nun könnte sich der Wind gedreht haben. Die Mehrheitsverhältnisse in der federführenden Nationalratskommission sprechen deutlich für eine Praxisänderung.

(SDA)

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