Cannabis kann aus medizinischen Gründen konsumiert werden.
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Die Regierung in Bern beschloss am Mittwoch, das Verbot des medizinischen Cannabis-Konsums in der Drogengesetzgebung aufzuheben. Patienten müssen nun nicht mehr eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Cannabis beantragen, das vor allem zur Linderung chronischer Schmerzen genutzt wird.
Das Schweizer Parlament hatte bereits im März vergangenen Jahres eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung beschlossen, die nun in Kraft gesetzt wurde. Sie tritt am 1. August in Kraft. Künftig entscheidet der Arzt in Abstimmung mit dem Patienten über den Einsatz von Cannabis. Der Cannabis-Konsum zu nicht therapeutischen Zwecken bleibt verboten.
(AFP)