Kein Depot zurück
Der frechste Fitness-Discounter der Schweiz

Duschen kostet extra, Kursleiter ist ein Videoscreen, die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, und das Depot für den Eintrittsbadge erhalten Kunden nicht zurück. So geht Fitnessdiscount bei Basefit.ch.
Publiziert: 10.07.2018 um 20:57 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:09 Uhr
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Jeanette Wiederkehr vor dem Fitnesscenter in Winterthur, wo sie zwei Jahre Mitglied war.
Foto: Thomas Meier
Harry Büsser

Kündigen wollte sie bereits im ersten Jahr, verpasste aber die Frist. «Mir wurde gesagt, ich hätte drei Monate vor Ablauf kündigen müssen», sagt Jeanette Wiederkehr (51). Also bezahlt sie noch mal über 400 Franken für ein Jahr, bei der Discount-Fitnesskette Basefit.ch.

Anschliessend kündigt Wiederkehr. Nach zwei Jahren gibt sie ihren Eintrittsbadge zurück und will ihr Depot in Höhe von 30 Franken. Aber nichts da! Der Badge sei nach zwei Jahren in ihren Besitz übergegangen. «Ich dachte, ich höre nicht recht», sagt die Ex-Kundin. Sie insistiert, aber das Fitnesscenter bleibt hart: So stehe es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Auf spezielle Regeln muss hingewiesen werden

Die AGB von Basefit umfassen 24 Punkte, alles klein geschrieben. Alleine die Punkte 1 bis 7 umfassen mehr Buchstaben als der gesamte Text, den Sie hier gerade lesen. In Punkt 8 findet sich tatsächlich folgende Stelle: «Zwei Jahre nach Erhalt des Mitgliederausweises geht dieser in den Besitz des Kunden über, womit der Depotanspruch des Kunden erlischt.» Wiederkehr kann es nicht fassen. Sie hakt nach, aber Basefit bleibt hart.

«Diese Regel in den AGB ist frech. Einer richterlichen Überprüfung würde sie wohl nicht standhalten», sagt Alex von Hettlingen von der Stiftung für Konsumentenschutz: «Ein Depot ist eine Sicherheitsleistung. Der Kunde darf durchaus erwarten, dass er den Betrag zurückerhält, wenn er den Chip zurückgibt.» Die Stiftung hat Basefit schon wegen kundenunfreundlicher AGB auf eine graue Liste gesetzt. Grund: unangekündigte, automatische Verlängerung des Abo, die juristisch nicht unumstritten ist.

«Die Badge-Klausel ist kaum durchsetzbar», sagt Reto Hunsperger, Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei CMS von Erlach Poncet in Zürich. Was in den AGB stehe, müsse für Kunden einigermassen vorhersehbar sein, oder es müsse besonders darauf aufmerksam gemacht werden. Doch alles in den AGB von Basefit ist mit gleich kleiner Schrift gedruckt.

Kurse via Video-Screens und duschen kostet extra

Andere ehemalige Kunden bemängeln etwa, dass die Kurse im Billig-Fitnesscenter nicht von richtigen Trainern geleitet werden, sondern von Video-Screens. «Das kann ich auch zu Hause», so A. F.* aus Z.
Basefit fiel auch schon dem «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens auf: In einem Bericht im Februar 2017 wurden Hygiene und Zustand der Geräte bemängelt. Negativ kommentierte man auch, dass Duschen bei Basefit extra kostet.

Auf Anfrage schreibt Thomas Küttner, Stellvertretender Geschäftsführer bei Basefit: «Das Duschen ist aktuell nur noch in knapp der Hälfte unserer 27 Standorte kostenpflichtig.» Für die Badges müssten die Kunden inzwischen kein Depot mehr leisten, sie müssen sie für eine Gebühr von «lediglich» 20 Franken kaufen.

Nach der Kündigung dürfen Kunden dann selber schauen, was sie mit den Badges machen. Allenfalls kostenpflichtig entsorgen.

*Name geändert

Blick sucht die frechsten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Senden Sie Ihren Vorschlag mit Betreff «AGB» an sobli@ringier.ch. Dazu ein Foto der AGB und eine kurze Beschreibung, worum es geht.

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