Seit Ende April ist Katrin W.* (35) auf der Flucht. Sie verliess in Todesangst ihre Wohnung in Münchwilen TG, die sie mit ihrem Mann René W.* (46) geteilt hatte – und will nie zurück.
«Am 30. April stritten wir uns. Er schlug mir mit der Faust auf die Brust. Er sagte, dass er jetzt zu seiner Mutter gehe. Falls ich noch da sei, wenn er zurückkomme, schlage er mich vor dem Kleinen tot. In diesem Moment wusste ich, dass ich nur noch weg will von diesem Mann.»
Katrin W. schnappt sich Sohn Leon (4) und flieht: «Ich fand bei einer Freundin Unterschlupf. Das Frauenhaus hatte zu dem Zeitpunkt keinen Platz für uns frei.» Ihr Mann ist ihr auf den Fersen. «Er suchte im Dorf mit meinem Foto nach mir. Ich wagte mich von da an fast nicht mehr raus.»
René W. findet das Versteck. «Eines Nachts strich jemand mit einer Taschenlampe vor dem Fenster herum. Der Freundin wurde es zu gefährlich. Sie bat mich zu gehen», sagt die gebürtige Deutsche.
Am 3. Juni ruft Katrin W. die Polizei. Die Beamten fahren die verängstigte Frau samt Sohn ins Frauenhaus. Irgendwann muss sie auch dort raus. Heute, ein halbes Jahr später, wohnt die Mutter mit ihrem Sohn in einer Wohnung an einer geheimen Adresse. Hat kaum Kleider, fast kein Geld. Weil sich zwei Gemeinden um die Zuständigkeit streiten, erhält sie auch keine Sozialhilfe.
Denn: Als sie bei der Freundin einzieht, meldet sie sich in Münchwilen TG ab und in Eschlikon TG an. Katrin W.: «Damals sagte mir niemand von der Gemeinde, dass das ohne feste Adresse nicht geht. Man sagte, ich solle die Adresse später melden.»
Das Ergebnis heute: Keine Gemeinde fühlt sich zuständig. Ein privater Verein gibt Katrin W. Geld fürs Essen. Die Anwälte des Frauenhauses versuchen auf rechtlichem Weg, eine der beiden Gemeinden zur Verantwortung zu ziehen. Vergeblich.Die Gemeinden nehmen wegen des Amtsgeheimnisses keine Stellung. «Es ist ein laufendes Verfahren», sagt Eschlikons Gemeindepräsident Hans Mäder.
«Ich weiss nicht, wie weiter. Im Februar kommt meine Tochter auf die Welt. Im Moment habe ich keine Chance, mir eine neue Existenz aufzubauen», sagt Katrin W.
Von ihrem Mann ist sie gerichtlich getrennt. Er hat ein Kontaktverbot. Doch zweimal im Monat hat er ein begleitetes Besuchsrecht für den Sohn. «Ich kann meinem kleinen Leon nicht mal sagen, wo wir gerade leben. Damit er sich vor seinem Vater nicht verplappert. Er könnte uns sonst finden», sagt die Mutter.
BLICK versuchte gestern mehrmals, René W. zu erreichen. Vergeblich.