Kathrin S. (61) aus Büren an der Aare BE will andere Eltern warnen
«Ein paar Schluck Frostschutzmittel hätten meine Tochter fast getötet»

Die Tochter von Kathrin S.* (61) hat irrtümlich ein Frostschutzmittel getrunken. Die Mutter versteht nicht, wieso das Produkt nicht vergällt ist. Sie will andere warnen.
Publiziert: 15.10.2017 um 20:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:00 Uhr
Ihre Tochter trank aus Versehen giftiges Frostschutzmittel: Kathrin S. will nun andere Eltern warnen.
Foto: Peter Gerber
Gabriela Battaglia

Kathrin S.* (61) aus Büren an der Aare BE will aufklären. Ihre Tochter (30) trank irrtümlich verdünntes Frostschutzmittel. «Sie steuerte bei einem Familienausflug den VW-Bus eines Freundes. Dieser fuhr nicht mit.» Der Autobesitzer hatte ein Frostschutzmittel zum Verdünnen in eine PET-Flasche abgefüllt. «Meine Tochter bekam Durst und trank die hellblaue Flüssigkeit. Sie sagte, es schmecke komisch süsslich.»

Zwei Nächte auf dem Notfall

Beim nächsten Zwischenhalt kommt Panik auf! «Wie riefen den Notruf. Man sagte uns, wir sollten sofort ins nächste Spital.» Die Tochter kommt zwei Nächte auf die Intensivstation in Olten SO. «Sie hatte sich mit Ethylenglykol vergiftet. Es drohte totales Organversagen. Als Gegenmittel musste sie stündlich Alkohol trinken.»

Die Mutter versteht nicht, wieso das Frostschutzmittel nicht vergällt ist – also bitter schmeckt: «Es ist gefährlich, weil es süsslich ist. Wegen der schönen Farbe würde es sicher auch ein Kind trinken.»

Problem bekannt

Der Giftnotruf Tox Info Suisse kennt das Problem. Letztes Jahr gab es 36 Fälle, bei denen Kinder Frostschutzmittel, Scheibenreiniger und Türschlossenteiser geschluckt hatten. Ärztin Colette Degrandi: «Ein Bitterstoff würde schon etwas bringen, besonders bei geringen Konzentrationen, weil es da mehrere Schluck braucht.» Aber: Frostschutzmittelhersteller sind nicht verpflichtet, ihre Produkte zu vergällen. «Wir halten alle gesetzlichen Auflagen ein», so André Bertschinger von der Herstellerfirma Tegro.

Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt das: «Es liegt nicht in der Kompetenz des BAG, die Hersteller zum Vergällen von Frostschutzmitteln zu verpflichten.» Kathrin S. will trotzdem weiter für eine Gesetzesänderung kämpfen.

*Name der Redaktion bekannt

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