Karl Steiner AG: Baufirma zahlte Handwerker nicht
Wohnungskäufer sollten bluten

Publiziert: 03.07.2007 um 22:02 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:50 Uhr
Von Werner Bucher
BADEN AG – Ihr Wohntraum am Fluss wird für Tina Stadelmann zum Albtraum: Ihre Eigentumswohnung wird plötzlich 36000 Franken teurer – weil Generalbauunternehmer Karl Steiner AG die Baufirma nicht voll bezahlte.

Wie Tina Stadelmann (54) geht es auch 15 weiteren Wohnungsbesitzern der Ennetbadener Liegenschaft direkt an der Limmat. Insgesamt sollen sie zusätzlich über 631 000 Franken bezahlen, weil sich der Generalbauunternehmer Karl Steiner AG und die GT Gehring + Trüb Bau AG in Dübendorf ZH verkracht haben. Tina Stadelmann (54) empört: «Und das auf unserem Buckel.»

Pferdefachfrau Tina Stadelmann ist in Baden aufgewachsen und freute sich so auf eine Eigentumswohnung in ihrer alten Heimat. «Vom Projekt am Fluss war ich sofort begeistert und vertraute der bekannten Generalbauunternehmung Steiner AG voll und ganz für den reibungslosen Ablauf der Bauerei. Deshalb bezahlte ich auch den ganzen Betrag von rund 800000 Franken.»

Schon bald stellte die Enkelin eines ehemaligen Bauunternehmers fest, dass nicht alles rund lief. Tina Stadelmann: «Es gab immer wieder Verzögerungen, der Projektleiter wechselte und die Fenster fehlten. Das Baugerüst wurde nicht demontiert.»

Statt im November 2006 konnte Tina Stadelmann erst am 2. Mai dieses Jahres in ihre individuell gestaltete Wohnung einziehen. Zwei Monate später der Schock: Die GT Bau AG stellte ihr eine Forderung von Fr. 36103.50 und belegte die Eigentumswohnung mit einem provisorischen Bauhandwerkerpfand.

Andere Miteigentümer wurden mit 29000 bis 66000 Franken belastet. Insgesamt Fr. 631179.55.

Begründung der GT Bau AG: Die Steiner AG bezahlte Rechnungen nicht, zog ungerechtfertigt Skonto ab und rechnete Verzugszinse nicht auf. Tina Stadelmann: «Erst ein paar Tage nach dem Eintreffen der Gerichtsurkunde versprach die Steiner AG in einem Brief, die Situation mit der Hinterlegung einer Bankgarantie zu klären.» Die GT Bau habe dies aber abgelehnt und den Rechtsweg mit dem Bauhandwerkerpfand eingeschlagen.

In der Zwischenzeit sollen sich die beiden Parteien geeinigt haben. Steiner-Sprecher Claude Sulser: «Es war eine übereilte Aktion des Bauunternehmers. Bis Ende Woche wird alles geklärt sein und das provisorisch angemeldeten Bauhandwerkerpfandrecht wird gelöscht.»

Diese eine «Finanzbaustelle» hat die Karl Steiner AG «saniert». Weitere sind noch offen, wie bestrittene Betreibungen in Höhe von 4,2 Millionen Franken.

Millionen-Betreibungen hin oder her: Noch dieses Jahr will die Steiner Holding mit einem jährlichen Bauvolumen von 1,5 Milliarden Franken an die Börse.

Bauhandwerker-Pfandrecht
Mit ihm (Art. 837 Abs. 1 Ziff.3 ZGB) wird dem Handwerker das Recht eingeräumt, drei Monate nach der Vollendung seiner Arbeiten ein Pfandrecht auf die Liegenschaft zu legen, wenn er nicht oder nur unvollständig durch den Besteller (Generalunternehmer) bezahlt wurde. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass ein Bauherr Material und Arbeit zweimal bezahlen muss, um die Eintragung zu löschen.
Mit ihm (Art. 837 Abs. 1 Ziff.3 ZGB) wird dem Handwerker das Recht eingeräumt, drei Monate nach der Vollendung seiner Arbeiten ein Pfandrecht auf die Liegenschaft zu legen, wenn er nicht oder nur unvollständig durch den Besteller (Generalunternehmer) bezahlt wurde. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass ein Bauherr Material und Arbeit zweimal bezahlen muss, um die Eintragung zu löschen.
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