Im Schlussbericht über das Krisenmanagement des Kantons Schwyz während der Corona-Pandemie beurteilt eine externe Beratungsfirma etliche Massnahmen von Regierung und Verwaltung positiv. Gleichzeitig stellt es erhebliche Mängel fest, die vor allem den Regierungsrat betreffen.
Man werde die notwendigen Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen, sagte Damian Meier (FDP), Vorsteher des Departements des Innern, in der Kantonsratsdebatte am Mittwoch. Meier, der während der Pandemie nicht der Regierung angehört hatte, sagte, dass man die Empfehlungen aus dem Evalutionsbericht aufnehme werde. Die Arbeiten seien bereits in Gang.
So soll der überholte Pandemieplan aus dem Jahr 2015 überarbeitet und aktualisiert werden. Laut Meier sollen zudem Übungen für verschiedene Krisenszenarien durchgespielt werden. Klare Verbesserungen braucht es bei der Steuerung der Krisenorganisationen und insbesondere bei der Kommunikation, nicht zuletzt gegenüber der Bevölkerung. Bei einer neuen Krise muss die Führung durch die Regierung klarer und sichtbarer sein.
Dass die politische Führung und die Kommunikation im Krisenfall besser sein müssten, betonten im Kantonsrat Rednerinnen und Redner von links bis rechts. Obwohl der Kanton Schwyz – wie auch viele andere Kantone – schlecht auf die Pandemie vorbereitet war, ist er nach allgemeiner Einschätzung insgesamt recht gut durch die Corona-Krise gekommen.
Trotz des Ausnahmezustands sei vieles richtig gemacht worden, hiess es in der Kantonsratsdebatte. So sei es gelungen, die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten sowie den Schutz in Alters- und Pflegeheimen sicherzustellen. Die Test- und Impfangebote seien rasch bereitgestellt worden. Die Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft seien wirksam gewesen. Und der Schulbetrieb habe weitgehend funktioniert.
Die Fraktionen begrüssten, dass der Regierungsrat gewillt ist, auf der Grundlage des externen Evalutionsberichts die nötigen Konsequenzen aus der Covid-19-Krise zu ziehen. In der Abstimmung nahm der Kantonsrat den Bericht mit 64 zu 16 Stimmen mit Zustimmung zur Kenntnis.