Mit dem neuen Musikschulgesetz werden die Anliegen einer Musikschulinitiative umgesetzt. Das am Mittwoch mit 82 zu 10 Stimmen im Kantonsrat angenommene Gesetz will die musikalische Bildung verbessern und in allen Gemeinden zu gleichen Bedingungen anbieten. Dabei soll der Besuch des Musikschulunterrichts für alle Familien finanziell tragbar sein.
In der Parlamentsdebatte erhielt die Vorlage des Regierungsrats viel Lob. Kritische Stimmen kamen hauptsächlich von der rechten Ratsseite. SVP-Redner sprachen von einem «Musiklehrer-Gesetz» und äusserten die Befürchtung, dass es eine Akademisierung des Musiklehrerberufs bringe.
Ihre grossmehrheitliche Zustimmung zur Vorlage machte die SVP-Fraktion von einer Ergänzung des Gesetzes abhängig. So verlangte sie, dass die Förderung der traditionellen, schwyzerischen Volksmusik explizit im Gesetz erwähnt wird. Schliesslich stimmte die Mehrheit des Kantonsrats – mit 64 zu 15 Stimmen – dem SVP-Antrag zu, um das Gesetz nicht zu gefährden.
Die Finanzierung des Musikschulunterrichts ist im neuen Gesetz so geregelt, dass Kanton, Gemeinden und Eltern je einen Drittel der Kosten zu tragen haben. Diese Kostenverteilung soll mehr Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Musikschule zu besuchen.
Im Weiteren verbessert das Musikschulgesetz die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen und eröffnet den Zugang zu nationalen Fördergeldern. Der Schwyzer Jugend könne in Zukunft ein qualitativ guter Musikunterricht angeboten werden, sagten Sprecher von SP, Mitte und Grünliberalen.
Anlass für Diskussionen gab die Frage, inwieweit Lehrpersonen an Musikschulen eine akademische Ausbildung mitbringen müssen. Im Gesetz ist nun deutlich festgehalten, dass auch Musikprofis ohne Hochschulabschluss oder andere formale Anforderungen angestellt werden können. Die Musikschulen sollten selbst entscheiden können, welche Lehrpersonen sie einstellen, gab ein FDP-Sprecher zu bedenken.
In seiner Mai-Sitzung hat der Kantonsrat auch die Teilrevision des Denkmalpflegegesetzes gutgeheissen – mit 91 zu 2 Stimmen. Künftig erhalten Eigentümer von bedeutsamen Baudenkmälern höhere Kantonsbeiträge, wenn erhebliche Sanierungs- und Unterhaltskosten anfallen. Dabei sollen die Entschädigungsgelder nicht mehr aus dem kantonalen Lotteriefonds kommen, sondern aus der Staatskasse.