Mit 78 Ja zu 19 Nein wurde am Mittwoch das neue Energiegesetz deutlich angenommen. Vorausgegangen waren eine intensive Debatte und Abstimmungen über verschiedene Änderungsanträge.
Weitgehend einig war sich der Kantonsrat, dass das seit 30 Jahren geltende Energiegesetz des Kantons Solothurn erneuert werden muss, um es an die aktuelle Energie- und Klimapolitik anzupassen. Der Entwurf für ein neues Energiegesetz setze den Fokus auf Anreize, Förderung und Eigenverantwortung, hiess es.
«40 Prozent unseres Energieverbrauchs ist im Gebäudebereich, und dies macht 30 Prozent des CO2-Ausstosses aus», sagte Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne). Der Kanton müsse deshalb in diesem Bereich handeln.
Edgar Kupper (Mitte) verlangte, dass grundsätzlich die Gemeinden Baubewilligungsbehörde für den Bau grosser Wind- und Solaranlagen bleiben sollen. Es gehe nicht an, die Rechte der Gemeinden zu beschneiden und den Bau von Windanlagen «auf Teufel komm raus» zu fördern. Sein Antrag wurde mit 44 zu 51 Stimmen abgelehnt.
Keine Chancen hatten verschiedene Anträge der SVP, die teilweise von der FDP unterstützt wurden. Die SVP wollte zum Beispiel keine zusätzlichen Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten, weil die Mindestanforderungen des Bundes dazu ausreichend seien.
Das neue Gesetz verzichtet auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Um die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen trotzdem zu erreichen, sind verbindliche CO2-Zielwerte vorgesehen. Diese seien einzuhalten, wenn eine fossile Heizung neu installiert oder eine bestehende Heizung ersetzt werde.
Verboten werden fest installierte, elektrische Widerstandsheizungen. Um die Elektromobilität zu fördern, werden Ladestationen mitfinanziert. Neubauten müssten zudem so eingerichtet werden, dass ein späterer Einbau von Ladestationen problemlos möglich sei.
Im Jahr 2018 hatte das Stimmvolk eine frühere Vorlage für ein neues Energiegesetz mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 70,5 Prozent wuchtig abgelehnt. Das gescheiterte Gesetz hatte unter anderem vorgesehen, dass zentrale Elektroboiler in Wohnbauten bis 2030 hätten ersetzt werden müssen.
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