Behörden ziehen 50 Produkte aus dem Verkehr
Raumdüfte können die Gesundheit gefährden

Die Kantone haben über 200 Raumdüfte und ätherische Öle untersucht. Das Fazit ist besorgniserregend: Drei Viertel der Produkte sind mangelhaft – ein Teil davon sogar gesundheitsgefährdend.
Publiziert: 29.11.2023 um 10:12 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 11:26 Uhr
50 von 256 geprüften ätherischen Ölen und Raumdüften mussten wegen problematischer Inhaltsstoffe aus dem Verkehr gezogen werden. (Symbolbild)
Foto: SALVATORE DI NOLFI

In einer national koordinierten Kampagne haben die kantonalen Fachstellen für Chemikalien ätherische Öle und Raumdüfte überprüft. Von 256 getesteten Produkten wurden 50 wegen gesundheitsschädigender Inhaltsstoffe aus dem Verkehr gezogen. Gerade einmal bei einem Viertel aller geprüften Produkte hatten die Behörden nichts auszusetzen. 

Insgesamt wurden bei 75 Prozent der Produkte Mängel festgestellt, teilt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau am Mittwoch mit. Zum Teil geht es dabei um Mängel bei der Kennzeichnung oder der Verpackung. Besonders häufig fehlten die gesetzlich geforderten Gefahrensymbole.

Gefahr für ungeborenes Kind

Denn ätherische Öle und Raumdüfte sind nicht ungefährlich. Einerseits sind viele Öle giftig für Wasserorganismen. Andererseits können sie auch für Menschen gefährlich sein. Sie können Haut, Augen und Schleimhäute reizen, teilweise allergische Reaktionen auslösen und bei Verschlucken die Lunge schädigen. 

Besonders problematisch sind zwei Inhaltsstoffe: Lilial und Safrol. Die Fachstellen wiesen bei insgesamt 27 Produkten den synthetischen Duftstoff Lilial nach. Zubereitungen mit einem Gehalt von über 0,3 Prozent Lilial können das Erbgut oder das Kind im Mutterleib schädigen. Der Verkauf solcher Produkte an Privatpersonen ist daher verboten. Obwohl das Gesundheitsrisiko seit Jahren bekannt ist, seien immer noch relativ viele Raumdüfte mit dem Inhaltsstoffe auf dem Markt, so das Fazit. 

Kantone sehen Handlungsbedarf

In Zimtblatt- und Muskatnussöl sei oft Safrol enthalten, aber häufig nicht explizit als Inhaltsstoff deklariert. Produkte mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Safrol gelten als krebserregend und dürfen daher ebenfalls nicht an Privatpersonen verkauft werden. 23 Produkte überschritten den Grenzwert und wurden aus dem Verkehr genommen.

Die Kantone sehen Handlungsbedarf: Aus ihrer Sicht reicht es nicht, wenn diese beiden Stoffe nur für den Privatgebrauch verboten sind. Raumdüfte würden schliesslich zum Teil auch in Hotels, Wellnessanlagen oder Läden verwendet, geben die Behörden zu bedenken. Sie fordern, dass auch der Verkauf ans Gewerbe verboten wird. (SDA/lha)

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