Die Kaderlöhne sollen aber nicht auf diesen Betrag begrenzt werden. Zwar verlangt die parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) wörtlich, dass der höchste Lohn eines Geschäftsleitungsmitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung nicht höher sein darf als das Bruttogehalt eines Mitglieds der Landesregierung.
Dazu gehören laut Kommissionssprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG) jedoch auch die übrigen Bezüge und vor allem der aufgerechnete Rentenanspruch. Je nach Berechnungsmethode kommt so ein Lohn von ungefähr einer Million Franken zusammen.
Bei privaten Unternehmen seien die Löhne Sache der Eigentümer, sagte Pfister. Bei staatsnahen Unternehmen sei das der Steuerzahler, vertreten durch den Bund. Der Entscheid über den Lohn sei damit politisch. In diesem stark regulierten Markt sei der Bundesratslohn eine gute Referenzgrösse. Der Nationalrat stimmte der Initiative stillschweigend zu.
Diese geht nun an den Ständerat. In dessen vorberatender Kommission war sie im vergangenen Mai gescheitert. Das Anliegen wurde aber in einer offener formulierten Initiative aufgenommen: Der Bundesrat soll den gesetzlichen Auftrag erhalten, im Rahmen der Eignerstrategie für die jeweiligen Unternehmen eine Bandbreite angemessener Vergütungen zu bestimmen und durchzusetzen. Die Nationalratskommission hat diese Initiative auf Eis gelegt.
Auslöser der Arbeiten war eine öffentliche Diskussion über die Höhe der Kaderlöhne. In der Kritik stand insbesondere RUAG-Chef Urs Breitmeier. Er hatte 2015 einen Fixlohn von 460'000 Franken, variable Leistungskomponenten und Boni im Umfang von rund 499'800 Franken und Nebenleistungen von 50'400 Franken erhalten. Der Bundesrat hat inzwischen neue Regeln für die Kaderlöhne erlassen.
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