Kaderlöhne
Bundesnahe Betriebe müssen wegen Kaderlöhnen Statuten anpassen

Die Unternehmen in den Händen des Bundes müssen ihre Statuten ändern. Der Bundesrat hat am Mittwoch Musterbestimmungen zu Löhnen und Boni verabschiedet. Damit setzt er einen Entscheid vom letzten Herbst um.
Publiziert: 21.06.2017 um 12:17 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:53 Uhr
Der Bundesrat kann künftig einschreiten, wenn er die Löhne der obersten Kader in bundesnahen Betrieben für überrissen hält. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/GABRIELE PUTZU

Die Musterbestimmungen gelten für die vom Bund kapital- und stimmenmässig beherrschten Aktiengesellschaften Schweizerische Post, SBB, Skyguide, RUAG, Identitas und SIFEM. Die Statutenänderungen müssen an den ordentlichen Generalversammlungen 2018 beantragt werden.

Die Generalversammlungen der betroffenen Unternehmen erhalten die Kompetenz, jährlich im Voraus eine Obergrenze für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz sowie für die Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen. Erstmals werden sie das 2018 für das Jahr 2019 tun.

Weiter werden die Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil - also der Bonus - der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder darf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen dürfen nicht mehr als zehn Prozent ausmachen. Die Regelung zu den Nebenleistungen gilt sowohl für die Aktiengesellschaften als auch für die Anstalten und Stiftungen des Bundes.

Mit den neuen Regeln kann der Bundesrat das Veto einlegen, wenn er mit den Löhnen und Boni nicht einverstanden ist. Vor den Generalversammlungen prüft das zuständige Fachdepartement zusammen mit dem Finanzdepartement den Antrag des Verwaltungsrates und legt ihn dem Bundesrat zur Genehmigung vor.

Dieser beauftragt das zuständige Fachdepartement, die Vertretung des Bundes an der Generalversammlung zu bestimmen, zu bevollmächtigen und zu instruieren, wie sie abstimmen soll. Lehnt die Generalversammlung einen Antrag des Verwaltungsrats ab, stellt der Verwaltungsrat einen neuen Antrag und beruft eine ausserordentliche Generalversammlung ein.

Der Bundesrat hatte im Herbst beschlossen, die Vergütungen der obersten Kader stärker zu steuern. Als Alleinaktionär oder Eigner habe er eine beherrschende Stellung in den Unternehmen, hielt er damals fest. Das erlaube ihm, auch ohne formalisierte Kompetenzen Massnahmen durchzusetzen.

Diesem Schritt war eine öffentliche Diskussion über die Höhe der Kaderlöhne bundesnaher Betriebe vorausgegangen. In der Kritik stand etwa RUAG-Chef Urs Breitmeier mit einem Lohn von über einer Million Franken. Er hatte 2015 einen Fixlohn von 460'000 Franken, variable Leistungskomponenten und Boni im Umfang von rund 499'800 Franken und Nebenleistungen von 50'400 Franken erhalten.

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