Mit der Untersuchungshaft sollen Flucht und Rückfälle sowie Absprachen und ein Einwirken auf Beweismittel verhindert werden. Trotz Unschuldsvermutung führe dies dazu, dass es sich bei der Untersuchungshaft um die restriktivste Haftform handle, heisst es in einer Mitteilung des Zürcher Amts für Justizvollzug vom Freitag.
So werden Verdächtige im Kanton Zürich bis zu 23 Stunden am Tag alleine eingesperrt. Nach heftiger Kritik kündigte die Zürcher Justizvorsteherin Jacqueline Fehr (SP) im vergangenen Jahr an, die Bedingungen der Untersuchungshaft zu lockern.
Das Amt für Justizvollzug stellte in seiner Jahresmedienkonferenz vom Freitag die Änderungen vor: Inhaftierte sollen intensiver betreut werden, zudem soll es längere Aufenthaltszeiten ausserhalb der Zelle geben.
Auf Ende Jahr ist ausserdem die Einführung eines sogenannten Zweiphasenmodells geplant: Damit soll die Untersuchungshaft in zwei Phasen unterteilt werden. Die zweite Phase kann beginnen, wenn keine Kollusionsgefahr - also Verdunkelungsgefahr - mehr besteht. Sie bietet mehr Möglichkeiten zu Kommunikation und sozialem Austausch.
Ziel der verschiedenen Anpassungen ist gemäss Roland Zurkirchen, Direktor der Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ), «den schädlichen Nebenwirkungen der Untersuchungshaft entgegenzuwirken».
Die Zahl der Aufenthaltstage in der Untersuchungshaft im Kanton Zürich hat seit 2013 von 139'386 um 16 Prozent auf 116'453 im Jahr 2017 abgenommen. Dies ist gemäss Mitteilung darauf zurückzuführen, dass die Kriminalität im Kanton Zürich wie in der ganzen Schweiz abnimmt. (SDA)