Serbe (39) tötete Nigerianer (†23) in Emmenbrücke LU
Nedeljko M. (39) muss für Mord an Koksdealer über 15 Jahre in den Knast

Der Serbe Nedeljko M. (39) hat 2011 in Emmenbrücke LU einen Koksdealer (†23) aus Nigeria brutal getötet. Jetzt muss er wegen Mordes für seine Tat über 15 Jahre in den Knast.
Publiziert: 22.06.2018 um 09:33 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:40 Uhr

Mit acht Schüssen und einem Kissen hat der heute 39-jähriger Serbe Nedeljko M. 2011 in Emmenbrücke LU einen nigerianischen Kokaindealer (†23) getötet (BLICK berichtete). Die damalige Freundin des Serben, die Schweizerin Cécile R.*, hatte dem Nigerianer in ihrer Wohnung Asyl gewährt.

Doch die Situation eskalierte, der Freund von Cécile R. schritt zur Tat. Jetzt steht fest: es war Mord. Dafür muss Nedeljko M. nun 15 Jahre und 1 Monat in den Knast. Bei der mündlichen Urteilsverkündung vom Freitag attestierten die Richter dem Beschuldigten eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit.

Zudem wurde seine Haftstrafe wegen der langen Verfahrensdauer reduziert. In puncto Tat herrscht Einigkeit: Wie schon die Staatsanwaltschaft taxierte das Luzerner Kriminalgericht die Tat als Mord, blieb aber unter den geforderten 18 Jahren Gefängnis.

2412 Tage in Untersuchungshaft

Zusammen mit weiteren Vergehen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Ausländergesetz ging das Gericht von einem Strafmass von 15 Jahren und 15 Monaten aus. Davon erliess es deren zwei Monate für die Täterkomponente, also das Geständnis und die gezeigte Reue. Ein Jahr weniger absitzen muss der Verurteilte wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots der Anklage.

1/8
Den Zeigefinger am Abzug, die andere Hand im Hosenbund: Nedeljko M. posiert in den sozialen Medien mit einer Waffe.
Foto: Facebook

Die Verfahrensdauer sei eindeutig zu lange gewesen, sagte die Richterin. Die 2412 Tage oder über sechs Jahre, die Nedeljko M. in Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug sitzt, werden ihm angerechnet.

Im Prozess hatte die Anklage die Dauer mit der Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft begründet. Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte der Staatsanwalt nach dem Urteil, die Ermittlungen seien verzögert worden durch das Aussageverhalten des Angeklagten, der zuerst Mittäter verschwieg, und die Zahl der Mittäter, von denen einer untergetaucht war.

Nedeljko M. exekutierte Koksdealer (†23) mit acht Schüssen

Cécile R., die Freundin von Nedeljko M., war zum Zeitpunkt der Tat eine kokainabhängige Gelegenheitsprostituierte. Die damals 27-jährige Schweizerin hatte in ihrer Wohnung in Emmenbrücke einen illegal in der Schweiz lebenden Nigerianer (†23) einquartiert. Dieser lebte vom Kokainhandel und versorgte Cécile R. mit Stoff. Dafür bezahlte sie mit Sex. Um aus diesem Teufelskreis auszubrechen, wollte sie den Nigerianer loswerden.

In einer Novembernacht ging Nedeljko M. mit zwei Kollegen und Cécile R. in deren Wohnung, um den nigerianischen Koksdealer zu vertreiben und ihm allenfalls einen Abrieb zu verpassen. M. weckte sein Opfer und hielt ihm einen Revolver in den Mund. Dann fiel ein Schuss.

Der Nigerianer (†23) war nicht sofort tot, sondern setzte sich auf, worauf der Serbe total sieben weitere Kugeln abfeuerte. Dann drückte Nedeljko M. dem Koksdealer, angeblich aus Angst, ein Kissen ins Gesicht.

«Zielstrebig das Leben des wehrlosen Opfers ausgelöscht»

Die ganze Aktion sei zwar ziemlich spontan gewesen, sagte die Richterin. Mit dem letzten Schritt habe M. sein Opfer aber regelrecht eliminiert. Während beim ersten Schuss in den Mund ein Eventualvorsatz vorliege, stellten die weiteren sieben Schüsse einen direkten Tötungsvorsatz dar. Der heute 39-jährige Serbe hätte nach dem ersten Schuss wegrennen können, das Opfer wäre möglicherweise noch zu retten gewesen.

«Sie haben konsequent und zielstrebig das Leben des wehrlosen und völlig überrumpelten Opfers ausgelöscht», sagte die Richterin. Dieses habe keine Chance auf das Verlassen der Wohnung gehabt. Die Ausführung sei besonders skrupellos gewesen - eine Voraussetzung für Mord.

Das Motiv sei verschwommen. Das Gericht ortet es in der kriminellen Subkultur, in der sich der Verurteilte Nedeljko M. bewegte. Er habe das Gesetz in die eigene Hand genommen.

Der Verteidiger hatte auf neun Jahre und vier Monate wegen eventualvorsätzlicher Tötung plädiert. Zu einem möglichen Weiterzug äusserte er sich nicht. Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten tragen. Die Gerichtsgebühr beträgt 8000 Franken. (SDA/rad)

*Namen der Redakion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden