Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 46-jährige Spanier an einer schweren Persönlichkeitsstörung und hat ein erhöhtes Rückfallrisiko. Vor Gericht hatte der Mann beteuert, er akzeptiere diese Diagnose und sei gewillt, an sich zu arbeiten.
Im Juli 2013 hatte er seine Lebenspartnerin spätnachts im Berner Breitfeldquartier erstochen. Anschliessend tauchte er wochenlang unter. Als ihn die Polizei fassen konnte, gestand er die Tat.
In der Beziehung gab es offenbar heftige Spannungen. Das Paar führte zusammen ein Restaurant in Bern, das schlecht lief. Der Mann gab vor Gericht an, er habe befürchtet, im Fall einer Trennung «alles zu verlieren, was ich noch besass».
In der Tatnacht wartete er mit einem Küchenbeil und einem Fleischmesser in der gemeinsamen Wohnung auf seine Freundin. Als diese mit einer Begleiterin eintraf, eskalierte die Lage. Der Täter verletzte im Gerangel die Begleiterin und stach dann auf die Freundin ein.
Diese konnte ins Freie flüchten, brach aber an einer Bushaltestelle in der Nähe zusammen. Der Mann holte sie ein und erstach sie. Die Frau verblutete vor Ort.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Der Verteidiger hielt eine zehnjährige Freiheitsstrafe für angemessen, die zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden sollte.
Verurteilt wurde der Spanier nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung im Fall der Begleiterin. Dazu kommen eine Vergewaltigung im Jahr 2010 und ein Fall von versuchter vorsätzlicher Tötung im Jahr 2011.