Dies zeigt eine Studie des Bundesamts für Statistik (BFS), welche die kriminelle Laufbahn von Schweizerinnen und Schweizern über dreissig Jahre hinweg verfolgte. Rund 38 Prozent einer in der Schweiz geborenen Gruppe von Erwachsenen mit Jahrgang 1966, die einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal straffällig.
Wer von diesen Personen schon zweimal verurteilt war, hatte ein nochmals deutlich höheres Rückfallrisiko: Bei mehr als der Hälfte (51 Prozent) der Rückfälligen kam es gar zu einer dritten Verurteilung.
Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher ist die Rückfallrate, schreibt das BFS. Während die Personen des ersten Rückfalls grösstenteils männlich sind, ist bei der dritten Verurteilung kein Geschlechterunterschied mehr erkennbar.
Die Langzeiterhebung zeigt insgesamt drei Risikofaktoren für eine weitere Verurteilung nach einer begangenen Straftat: Vorstrafen, junges Alter und der Handel mit Drogen erhöhen das Rückfallrisiko. Erfüllt eine Person alle drei Kriterien, ist das Risiko, nochmals straffällig zu werden, also am höchsten.
Betraf der erste Gesetzesverstoss den Strassenverkehr, so kamen die Verurteilten häufiger von solchen Straftaten nicht mehr los: Drei von vier Rückfällen ereigneten sich erneut in diesem Bereich.
Bei einer ersten Verurteilung aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz zeigte sich dagegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten. Nur gut jeder dritte Rückfall betraf erneut ein Betäubungsmitteldelikt.