Er hat am Montag einen Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgerichtsgesetzes veröffentlicht. Mit der Revision soll der Zugang zum höchsten Gericht auf der einen Seite eingeschränkt, auf der anderen Seite erweitert werden. Einschränkungen sind vor allem für weniger bedeutende Fälle vorgesehen. Beispielsweise sollen nur noch Bussen über 5000 Franken beim Bundesgericht angefochten werden können.
Auch über erleichterte Einbürgerungen und gewisse ausländerrechtliche Bewilligungen soll die Vorinstanz endgültig entscheiden. Nach Ansicht des Bundesrats ist der individuelle Rechtsschutz ist solchen Fällen ausreichend gewährleistet. Auch das Beschwerderecht der Privatklägerschaft in Strafsachen möchte der Bundesrat einschränken, weil viele dieser Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Auf der anderen Seite soll sich das Bundesgericht mehr mit grundlegenden Fragen befassen können: Der Bundesrat möchte eine Beschwerde immer dann zulassen, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt.
Diese Regel würde beispielsweise dann gelten, wenn in Zivilsachen der nötige Streitwert nicht erreicht wird oder wenn eine Busse unter 5000 Franken ausgesprochen wurde. Im öffentlichen Recht könnte unter Umständen Beschwerde gegen Beschaffungsentscheide oder gegen Arzt- und Spitaltarife geführt werden.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichts liegt dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn deren Entscheid für die Praxis wegleitend sein kann und sie von ihrem Gewicht her nach einer höchstrichterlichen Klärung ruft. Ein besonders bedeutender Fall liegt etwa vor, wenn in einem Fall internationaler Rechtshilfe in Strafsachen Grund zur Annahme besteht, dass das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.
Eine zusätzliche Bedingung für den Ausnahmefall einer Beschwerde ans Bundesgericht schlägt der Bundesrat im Ausländerrecht vor. In diesen Fällen muss schon das Bundesverwaltungsgericht feststellen, dass es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Damit soll verhindert werden, dass dessen Entscheid unabhängig von den Erfolgsaussichten in Lausanne angefochten wird, um die Wegweisung zu verzögern. Der Bundesrat geht von rund 20 Fällen pro Jahr aus.
Die Vorschläge des Bundesrats basieren auf einer Evaluation der Totalrevision der Bundesrechtspflege. In ihrem Bericht von 2013 hatte die Regierung noch erwogen, dass das Bundesgericht bei grundsätzlichen Fragen auch Asylentscheide überprüfen können sollte. Darauf habe er im Vernehmlassungsentwurf nun aber aus politischen Gründen verzichtet, erklärte Mario Leber vom Bundesamt für Justiz auf Anfrage.
Die erweiterten Beschwerdemöglichkeiten machen nach Ansicht des Bundesrats die subsidiäre Verfassungsbeschwerde überflüssig. Mit dieser können Entscheide letzter kantonaler Instanzen wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte angefochten werden, wenn keine ordentliche Beschwerde an das Bundesgericht zulässig ist. Künftig könnte dieses solche Fälle ohnehin behandeln, wenn es um eine grundsätzliche Frage oder einen besonders bedeutenden Fall geht.
Die im Evaluationsbericht von 2013 in Aussicht gestellten Anpassungen bei den politischen Rechten erübrigen sich gemäss Bundesrat. Seiner Ansicht nach sind die offenen Fragen vom Bundesgericht inzwischen hinreichend beantwortet worden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Februar 2016.
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