Justiz
Bieler Rentner will Rückverlegung ins Gefängnis Thun erzwingen

Der inhaftierte Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl ist nach eigenen Angaben erneut in einen Hungerstreik getreten. Wie schon Anfang Jahr möchte der 74-Jährige damit die Verlegung ins Regionalgefängnis Thun erzwingen.
Publiziert: 31.05.2017 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:40 Uhr
Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, hier 2013 auf dem Weg ins Gerichtsgebäude in Biel, ist erneut in einen Hungerstreik getreten. Er fordert die Verlegung in eine andere Anstalt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Kneubühl habe am Dienstag aufgehört zu essen, berichtete die Zeitung «Der Bund» am Mittwoch auf ihrer Online-Seite. Sie beruft sich auf einen handschriftlich verfassten Brief, der den Redaktionen von «Bund», «Bieler Tagblatt» und «Blick» vorliegt.

In dem in gestochen scharfer Handschrift verfassten Brief kündigte Kneubühl an, dass er künftig nicht mehr von Anwalt Valentin Landmann vertreten werden wolle. Der bekannte Anwalt ist seit vergangenem Februar Kneubühls Rechtsvertreter.

Der Bieler Rentner sieht sich als Opfer des Staates, der ihn durch Polizei- und Justizgewalt vernichten wolle. «So blieb mir nur die letzte Waffe aller derjenigen, die auf der Abschussliste des Staates stehen: der Hungerstreik», schreibt Kneubühl.

Vor sieben Jahren hatte Kneubühl die ganze Schweiz in Atem gehalten. 2010 sollte sein Haus in Biel zwangsversteigert werden. Als die Polizei anrückte, schoss er und verletzte einen Mann schwer.

Nach tagelanger Flucht konnte der Rentner gefasst werden. Er wurde 2013 vom Regionalgericht in Biel als nicht schuldfähig erklärt. Es ordnete deshalb eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.

Das bernische Obergericht bestätigte dies im gleichen Jahr. Kneubühl leide an einer schweren wahnhaften Störung, begründete es dies.

Der Rentner hat seit seiner Festnahme bereits mehrfach gehungert. Im vergangenen Winter ass er 36 Tage lang nichts. Die Berner Behörden machten seinerzeit klar, dass sie den Rentner notfalls zwangsernähren würden. Das Regionalgefängnis Thun sei im Übrigen nicht geeignet für Kneubühls Aufenthalt.

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