Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland bestätigt. Der heute 29-jährige Mazedonier hatte einen Kosovo-Albaner niedergeschossen, der ihn wegen ausstehender Geldschulden bedrängt haben soll. Das Opfer sitzt seither im Rollstuhl. Ein weiterer Gläubiger konnte unverletzt flüchten.
Nach Überzeugung des Obergerichts wollte der Mazedonier die beiden ihn seit längerem bedrängenden Männer aus dem Kosovo eliminieren. Dabei sei er kaltblütig vorgegangen, stellte Oberrichter Jean-Pierre Vicari bei der Urteilsbegründung fest.
Er habe zunächst auf beide Opfer gezielt und mit seinen Schüssen auch Unbeteiligte am Bahnhof gefährdet. Nachdem der eine Mann habe flüchten können, sei er dem anderen auf den Bahnhofplatz gefolgt. Dort habe er auf sein Opfer auch dann noch aus kurzer Distanz geschossen, als der Mann schon wehrlos am Boden gelegen sei.
Die Verteidigung hatte geltend gemacht, der schwer verschuldete Mazedonier habe in tiefer Verzweiflung gehandelt. Den beiden Gläubigern habe er lediglich eine Abreibung verpassen wollen.
Eine Strafe von maximal zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sei angemessen, hatte die Verteidigung am Mittwoch erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen 18 Jahre wegen versuchten Mordes verlangt.