Jugendliebe vor Gericht
Zungenküsse mit 14-Jähriger kosten Mann 22'000 Franken

Sie küssten sich, sie berührten sich – doch die Beziehung hielt nur acht Wochen. Was nach einer normalen Teenagerliebe klingt, endete jetzt vor Gericht. Das Problem: Der Mann war ein paar Monate zu alt.
Publiziert: 17.05.2021 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2021 um 12:40 Uhr
Die Teenagerliebe kommt den Verurteilten nun teuer zu stehen.
Foto: pixabay

Sie lernten sich im Sportverein kennen: Ein knapp 19-Jähriger und eine 14,5-Jährige. Sie war damals in der U-16, er bei den Herren. Sie kamen sich näher, küssten sich. Auch Berührungen solls gegeben haben, im Zug, wie weit diese geführt hatten, darüber gehen die Darstellungen auseinander. Er sandte ihr SMS, schickte Liebesschwüre.

Als der Vater der 14-Jährigen den jungen Mann darüber informierte, wie alt seine Angebetete ist, war Schluss: Er forderte ihn auf, seine Tochter nicht mehr zu treffen. Der 19-Jährige hielt sich daran und kontaktierte sie nicht mehr. Trotzdem landete der Fall jetzt vor dem Bezirksgericht Andelfingen, wie der «Landbote» berichtet.

Richter solle gesunden Menschenverstand walten lassen

Denn streng genommen ging es um mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, dazu ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Dazu einen Landesverweis und die Erstellung eines DNA-Profils.

Der Verteidiger fand laut der Zeitung deutliche Worte: «Wir haben hier Zungenküsse zwischen zwei Teenagern, Berührungen vielleicht in der Nähe der Brust und am Oberschenkel. Das hier kostet den Steuerzahler mehrere 10'000 Franken. Ist das eine verhältnismässige Aufarbeitung einer Teenagerliebe?» Der Prozess sei nicht wirklich adäquat. Er bat den Richter, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Schuldig – aber keine Strafe

Das tat dieser auch. Er sprach den jungen Mann schuldig, bestrafte ihn aber nicht – wegen besonderer Umstände. «Wir sehen hier eine beginnende Jugendliebe, weit weg von Geschlechtsverkehr.»

Trotzdem wirds teuer für den jungen Mann, der heute von Sozialhilfe lebt. 4500 Franken Entscheidgebühr, Kosten für das Vorverfahren, 8500 Franken für die Anwaltskosten der Privatklägerin und 9000 Franken für die amtliche Verteidigung. Alles in allem kommt eine gesalzene Rechnung von 22'000 Franken auf ihn zu. (neo)

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