Die Steuerverwaltung feierte ihr Jubiläum am Freitag mit einem Festakt in Bern - auch wenn manche im Steuereintreiben keinen Grund zum Feiern sehen, wie ESTV-Direktor Adrian Hug laut Redetext sagte. «Ich nehme an, Sie verfallen nicht in Euphorie, wenn Sie Post oder Besuch von uns erhalten - ausser wir schulden Ihnen etwas.»
Dennoch gelte: «Ohne Steuern kein Staat.» Es sei eine Ironie der Geschichte, dass die erste direkte Steuer auf Bundesebene dann erhoben wurde, als in Europa die Werte der Zivilisation zerbrachen, sagte Hug weiter.
Die erste direkte Bundessteuer war eine Kriegssteuer. Sie sollte Kosten der Kriegsmobilmachung, der Lebensmittelverbilligungen und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während des Ersten Weltkriegs decken, wie die ESTV in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Nach dem Volksentscheid wurde die erste befristete Kriegssteuer in den Jahren 1916/1917 von den Kantonen erhoben. Die Aufsicht übte die Kriegssteuerverwaltung im damaligen Finanz- und Zolldepartement aus. Doch der Krieg dauerte länger. Es folgte bald die zweite «einmalige» Kriegssteuer, alsbald die dritte.
Erste Versuche, die direkte Bundessteuer dauerhaft einzuführen, scheiterten. Vielerorts sahen Politiker die Souveränität der Kantone in Gefahr.
Ein weiterer Schub an Bundessteuern löste der Zweite Weltkrieg aus. 1940 wurde eine Kriegsgewinnsteuer für die Jahre 1939 bis 1946 beschlossen. Kurz drauf wurden in rascher Folge neue vom Bund erhobene oder beaufsichtigte Steuern eingeführt: die Wehrsteuer, Ausgleichssteuer, Warenumsatzsteuer, Luxussteuer und Verrechnungssteuer.
In den Nachkriegsjahrzehnten wurde das Steuereintreiben zunehmend komplexer, wie die ESTV schreibt. Dank des Wirtschaftswachstums quollen auch die Steuereinnahmen an.
Zudem machten die Internationalisierung der Wirtschaft und das Wachstum des Schweizer Finanzsektors die Erhebung anspruchsvoller. Die Steuergesetzgebung wurde ausgefeilter - in den ersten fünfzig Jahren wurden 321 Gesetze erlassen. Heute sind über 1000 Mitarbeitende bei der ESTV tätig.
Die direkte Bundessteuer konnte lange nicht ins ordentliche Recht überführt werden. «Man verpasste den richtigen Zeitpunkt, oder das Volk lehnte ab», sagte Hug.
1995 wurde die direkte Bundessteuer gesetzlich geregelt. Dennoch gilt das Recht des Bundes, die direkte Bundessteuer wie auch die Mehrwertsteuer zu erheben, weiterhin nur befristet - aktuell bis Ende 2020.
In ihrem Jubiläumsjahr will die ESTV ihre Tätigkeiten einem breiten Publikum eröffnen, wie sie schreibt. So besuchen etwa Fachleute der Steuerverwaltung ein Jahr lang Schulen und erklären das Schweizer Steuersystem. Die Post gibt zudem eine 1-Franken-Sondermarke heraus.
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