Gemäss dem heutigen Gesetz gilt die Erschliessungspflicht nur für Bauzonen. Dies werde der dezentralen Besiedlung des Kantons indes nicht gerecht, schrieb der Regierungsrat in seinem am Dienstag veröffentlichen Bericht an das Parlament.
Bereits heute betreibt die Abwasser Uri Anlagen, die nicht nur die Bauzonen erschliessen. Als Beispiele werden im Bericht das Schächental mit seinen typischen Streusiedlungen oder die Weiler Abfrutt in Göschenen und Frutt in Silenen genannt.
Nun soll eine Erschliessungspflicht für alle Kleinsiedlungen eingeführt werden, die gemäss Richtplan als Weiler gelten. Wie der Regierungsrat schreibt, müssen von neun ausgeschiedenen Weilerzonen noch sieben mit Abwasseranlagen erschlossen werden. Es geht dabei um die Gebiete Meiental in der Gemeinde Wassen und Golzern in der Gemeinde Silenen.
Möglich ist eine dezentrale Kläranlage in den Weilern mit einer Abwasserbehandlung vor Ort oder die Ableitung des Abwassers ins öffentliche Kanalisationsnetz. Dezentrale Anlagen seien günstiger zu erstellen, aber teurer im Betrieb, erklärte der Regierungsrat. Die Mehrkosten, welche durch die neue Gesetzesvorgabe entstehen, müssten über die Abwassergebühren gedeckt werden.
Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat ferner die Möglichkeit schaffen, dass Abwasser Uri und die Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung (Zaku) fusionieren können. Zudem soll das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz entschlackt werden. (SDA)