Jagd
In Nidwalden wird der Abschuss von Gämsböcken neu ausgelost

Im Kanton Nidwalden entscheidet neu das Los, welcher Jäger oder welche Jägerin einen Gämsbock schiessen darf. Damit soll der Stress unter den Jägern verringert werden, der am Anfang der Jagdzeit entsteht, wenn viele gleichzeitig einen Gämsbock schiessen wollen.
Publiziert: 05.06.2024 um 09:49 Uhr
Der Abschuss von Gämsböcken wird in Nidwalden neu per Los zugeteilt. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Nachdem in Nidwalden die Population beim Gämswildbestand in der Vergangenheit meist rückläufig gewesen war, sei nun ein leichter Anstieg festzustellen, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Um diesen Trend zu stützen, hält der Kanton weiterhin an einer Limitierung der zum Abschuss freigegebenen Gämsen fest.

So können heuer laut Mitteilung 67 Tiere erlegt werden, im Vorjahr waren es 57. Von den 67 Tieren sind 23 Gämsböcke, 20 Geissen und 24 Jährlinge, also Tiere, die etwa ein Jahr alt sind.

Erneut kann pro Person nur eine Gämse geschossen werden. Da zu Beginn der Gämsjagd oftmals unter den Jägerinnen und Jäger Stress entstehe, wenn viele gleichzeitig den Abschuss eines Gämsbockes anstrebten, beantragte der Patenjägerverein Nidwalden, dass die 23 Gämsböcke neu per Los an interessierte Jägerinnen oder Jäger vergeben werden.

Gegenüber dem Vorsaison wurde auch die Zahl erlaubter Abschüsse von Rotwild auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd leicht erhöht. Insgesamt werden 25 Hirsche (Vorjahr: 21) sowie 61 Stück Kahlwild (57), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben.

Im Kanton Nidwalden dauert die Hochjagd in diesem Jahr vom 2. bis 21. September 2024. Die Niederjagd findet vom 15. Oktober bis 30. November statt - die Rehjagd jedoch nur bis zum 4. November.

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