Ivo A. (33) zwang Mädchen mit Softair-Gun zu sexuellen Handlungen
Ex-Polizist missbraucht 9-Jährige

Im November 2014 wurde in Winznau SO ein 9-jähriges Mädchen auf dem Heimweg missbraucht. Ivo A. (33), ein Ex-Stadtpolizist, muss sich heute für die Schandtat vor Gericht verantworten.
Publiziert: 01.12.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:21 Uhr
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Auf diesem Weg in Winznau SO soll Ivo A. dem damals 9-jährigen Mädchen aufgelauert haben. Dann soll er sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Seine Tat sorgte vor zwei Jahren für Fassungslosigkeit. Ex-Stadtpolizist Ivo A.* (33) soll ein damals 9-jähriges Mädchen auf einem schlecht beleuchteten Weg in Winznau SO angesprochen, bedroht und zu unzüchtigen Handlungen gezwungen haben (BLICK berichtete).

Heute steht Ivo A. dafür in Olten SO vor Gericht. Die Vorwürfe: sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit einem Kind. Er muss sich zudem wegen mehrfacher Kinderpornografie verantworten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Stüsslingen SO sollen auf dem PC pornografische Dateien gefunden worden sein – unter anderem Kinderpornografie. Ivo A. ist auch wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt.

Ivo A. verliess die Stadtpolizei Olten wieder

Warum Ivo A., der im August 2010 als Polizist vereidigt und im Juli 2011 befördert wurde, die Stadtpolizei Olten eineinhalb Jahre vor dem Übergriff verliess, ist unklar. Auch, warum er drei Jahre vor der Attacke einer Guggenmusik den Rücken kehrte. Auch diese Fragen wird er heute vor Gericht beantworten müssen. Und natürlich, warum überhaupt zu einer solchen Tat schritt.

Nach BLICK-Recherchen ging Ivo A. äusserst skrupellos vor. Er soll die Drittklässlerin am 3. November 2014 laut seiner eigenen Aussage mit einer Softair-Gun zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Grundsätzlich soll er geständig sein – und weil keine Rückfallgefahr bestehe, kam er damals schon zwei Tage nach der Verhaftung wieder aus der U-Haft.

Heute hingegen droht Ivo A. in Olten eine unbedingte Gefängnisstrafe.

* Name der Redaktion bekannt

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