Der gebürtige Italiener S.* (30) aus Winterthur ZH ist ein glühender Islamist – und er ist ein Heuchler: Er wurde beim Verkauf von Anabolika erwischt. Das ist nicht nur laut dem Schweizer Strafgesetzbuch verboten, sondern ebenfalls im fundamentalistischen Salafismus, den der Konvertit doch so glühend verehrt.
Seit Februar sitzt S. in Haft, und die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Er gilt als eine Schlüsselfigur in der Winterthurer Islamistenszene. In schönster Macho-Manier weibelt er im Internet für die Sache der Salafisten. In einem YouTube-Video steht einer seiner Kollegen mit dem Koran in der Hand vor einem protzigen schwarzen Mercedes-Coupé – und singt inbrünstig eine Sure.
Dieser Mercedes ist auf den Namen von S. eingelöst, und solche Filmchen sollen auch jungen Schweizern Eindruck machen – nicht nur muslimischen. Die Zahl der radikalisierten Jugendlichen im Kanton Zürich steigt.
Das neu eingerichtete Bedrohungs-Management für Jugendliche bearbeitet bereits 50 Fälle mit Verbindung zum Islamismus. Zehn Teenager stehen unter strenger Beobachtung.t
Der Anabolika-Dealer hatte den Schlüssel zum Imam-Büro
Ein Jahr lang haben sich Reporter der «Rundschau» an die Fersen des Winterthurer Islamisten geheftet (heute 20.55 Uhr auf SRF 1) und herausgefunden: S. nennt sich vollmundig Emir und prahlt, er habe die Verteilung von Koranen in der Schweiz angeführt. In der An’Nur-Moschee in Winterthur gilt der Anabolika-Dealer als Respektsperson. Er hat sogar einen Schlüssel zum Büro des Imams.
Zu diesem Kreis gehören auch Hajan D., der als erster Winterthurer in den «heiligen Krieg» nach Syrien zog, sowie Thaibox-Europameister Valdet Gashi. Beide starben im Dschihad.
2014 reiste das Geschwisterpaar Edita (18) und Visar L.* (17) nach Syrien. Sie wohnten in Winterthur im gleichen Haus wie S. und sind mittlerweile zurück in der Schweiz. Sie stehen unter der Obhut der Behörden (BLICK berichtete).
Die Ehefrau von S. verlässt das Haus nur vollverschleiert. Ihr Gatte hingegen erlaubt sich Freiheiten. Im Internet baggert er muslimische Frauen an und fragt, ob sie ihn heiraten wollen. In der Schweiz ist Bigamie strafbar.
Wovon S. seinen Lebensunterhalt sowie den schwarzen Mercedes finanziert, ist unklar. S. gibt zwar an, er verkaufe Autos. Laut Steuererklärung verfügen aber weder er noch seine Frau über Einnahmen.
Weder S. noch sein Anwalt wollten zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
* Namen der Redaktion bekannt