Wegen IS-Mitgliedschaft drohen ihm im Irak Folter und Tod
Verurteilter Rollstuhl-Dschihadist will Asyl

Die Schweiz will IS-Anhänger im Land behalten, um sie vor der Strafe anderer Regierungen zu bewahren. Das stösst in Sicherheitskreisen auf Empörung.
Publiziert: 23.03.2017 um 13:06 Uhr
|
Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:39 Uhr
Will in der Schweiz bleiben: Osamah M., der wegen seiner Nähe zum IS verurteilt worden ist.
Foto: ZVG
Guido Felder

Bei der Schweizer Justiz und den Gerichten herrscht Chaos: Die Behörden sind sich uneinig darüber, wie man mit IS-Sympathisanten umgehen soll.

Besonders krass: Den verurteilten IS-Unterstützer Wesam A.* aus Baden AG lassen das Bundesgericht und das Bundesamt für Justiz nicht einmal ausreisen, obwohl er freiwillig gehen würde. Die Begründung: Wegen seiner extremen Gesinnung könnten ihm im Irak Gefängnis und Folter drohen. Für die Schweizer Sicherheitsbehörden wäre die freiwillige Ausreise aber die ideale Lösung gewesen.

Nun arbeitet Wesam A. im Aargau bei einem Hamburger-Brater. Er muss von der Polizei intensiv überwacht werden. Das berichtet der «Tages-Anzeiger» in seiner heutigen Ausgabe.

Er will freiwillig ausreisen, darf aber nicht: IS-Unterstützer Wesam A.*

Diese Uneinigkeit der Behörden und Gerichte könnte weiteren ähnlichen Fällen Auftrieb geben. So überlegt sich auch der Anwalt des verurteilten IS-Anhängers Osamah M., für seinen Mandanten ein neues Asylgesuch zu stellen, weil dieser im Irak von «Folter und Tod» bedroht sei.

Der körperlich behinderte Osamah M.* und sein Kumpan Mohammed O.* befinden sich nach wie vor im Strafvollzug. Laut «Tages-Anzeiger» soll der renitente Mohammed O. im Gefängnis versucht haben, einen Mithäftling zu radikalisieren.

Die beiden könnten aber schon bald freikommen. Am Mittwoch hat das Bundesgericht ein Urteil publiziert, das die Strafen des Irakers im Rollstuhl und seines Landsmannes als zu hoch taxiert.

Nationalrätin Ida Glanzmann: «Die Sicherheit der Schweiz steht an erster Stelle!»
Foto: Keystone

Das Gericht in Lausanne hält zwar fest, dass die beiden Verurteilten IS-Mitglieder seien. Die je vier Jahre und acht Monate Freiheitsentzug seien aber zu reduzieren. So gehe aus dem Urteil der ersten Instanz unter anderem zu wenig hervor, wie konkret die beiden einen Anschlag in der Schweiz geplant hätten. Das Bundesgericht weist den Fall daher ans Bundesstrafgericht in Bellinzona zurück.

Für die Luzerner CVP-Sicherheitspolitikerin Ida Glanzmann ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar. «Wir achten ja auch bei der Einreise von Migranten stark darauf, dass es keine IS-Sympathisanten darunter hat. So soll man auch IS-Anhänger ausschaffen und erst recht gehen lassen, wenn sie dies sogar freiwillig wollen.» Für die Nationalrätin ist klar: «Die Sicherheit der Schweiz steht an erster Stelle!»

* Namen der Redaktion bekannt

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Beim Blick Live Quiz spielst du dienstags und donnerstags (ab 19.30 Uhr) um bis zu 1'000 Franken aus dem Jackpot. Mitmachen ist ganz einfach. Du brauchst dazu lediglich ein iPhone oder ein Android-Handy. 

  • Suche im App-Store (für iOS) oder im Google Play Store (für Android) nach «Blick Live Quiz».
  • Lade die «Blick Live Quiz»-App kostenlos runter und registriere dich.
  • Wichtig: Aktiviere die Pushnachrichten, sodass du keine Sendung verpasst.
  • Jetzt kannst du dein Wissen mit anderen Usern und Userinnen messen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?